Beschreibung: In Deutschland tritt diese Anordnung am 1. August 2013 in Kraft. Hintergrund dieser Entscheidung sind Berichte über schwere Hautreaktionen, einschließlich Fällen von Stevens-Johnson-Syndrom, toxischer epidermaler Nekrolyse, Erythema multiforme und Arzneimittelexanthem mit Eosinophilie und systemischen Symptomen (DRESS-Syndrom), sowie Daten, die nur eine begrenzte klinische Wirksamkeit zeigen. Insgesamt wurde das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Tetrazepam als ungünstig eingestuft. Aus dieser Anordung ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Keine Verschreibung von Tetrazepam-haltigen Arzneimitteln ab dem 1.8.2013.
- Bestehende Tetrazepamtherapie sollen von den Ärzten beendet werden und Alternativen erwägt werden. Die Dosisreduktion sollte schrittweise über Wochen erfolgen, da es beim plötzlichen Absetzen nach längerer Anwendung zu Absetzerscheinungen kommen kann. Die Patienten sollen von ihren Ärzten darüber informiert werden.
- Apotheker werden gebeten alle Patienten mit einem Tetrazepam-Rezept an den Arzt zu verweisen, der das Rezept ausgestellt hat.
Rote-Hand-Brief Tetrazepam-haltige Arzneimittel







