Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln, vor allem in Bezug auf Kinderarzneimittel, stärken. Im Dezember 2022 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Eckpunktepapier mit geplanten Maßnahmen vorgelegt. Hierzu sowie zum Gesetzesentwurf des ALBVVG, der Anfang April 2023 beschlossen wurde, gab es viel Kritik, insbesondere seitens der Apotheken. Der ALBVVG-Beschluss wurde von der Koalition angenommen, während die Opposition dagegen stimmte.
Welche Regelungen beinhaltet das ALBVVG?
Das ALBVVG lockert die Preisregelungen für Kinderarzneimittel, indem Festbeträge und Rabattverträge abgeschafft werden. Zudem werden Antibiotika mit EU-Wirkstoffproduktion bei Kassenverträgen stärker berücksichtigt, um die Anbietervielfalt zu erhöhen. Es werden außerdem Anpassungen bei der Preisbildung von Reserveantibiotika vorgenommen, um die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu fördern.
Weiterhin soll der Preisdruck bei Festbeträgen durch Senkung der Zuzahlungsbefreiungsgrenze auf 20 Prozent reduziert werden. Es gibt Vereinfachungen bei Austauschregeln für Apotheken, und es werden Preisinstrumente für versorgungskritische Arzneimittel gelockert, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Für bestimmte Arzneimittel wird die Bevorratungspflicht erhöht, um Lieferengpässen vorzubeugen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhält zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken und soll ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen einrichten.
Gesetzesfremde Regelungen
Neben den arzneimittelbezogenen Regelungen enthält das ALBVVG auch drei gesetzesfremde Regelungen. Notfallsanitäter können nun Betäubungsmittel unter ärztlicher Anweisung verabreichen, wenn kein Arzt verfügbar ist. Telefonische Krankschreibungen werden erlaubt, wenn der Arzt den Versicherten kennt und es sich nicht um schwere Symptome handelt. Zudem werden rechtliche Voraussetzungen für Modellvorhaben zum Drug-Checking geschaffen, um Drogennutzende besser aufzuklären und zu beraten sowie Schäden zu minimieren. Die Bundesländer sind für die Umsetzung verantwortlich.
Abschaffung von Präqualifizierung und Nullretaxationen
Kurz vor dem Gesetzesbeschluss wurden Änderungen aus einem Vorschlag des Gesundheitsausschusses übernommen, die den Apotheken zugutekommen.
Der Gesundheitsausschuss hatte sich unter anderem dafür ausgesprochen, bürokratische Verfahren, wie die Präqualifizierung bei Hilfsmitteln, abzuschaffen. Künftig ist eine Apothekenbetriebserlaubnis nach Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) als Nachweis zur Eignung für die Hilfsmittelversorgung ausreichend.
Auch Nullretaxationen der Krankenkassen aufgrund von Formfehlern werden mit dem ALBVVG abgeschafft. Georg Kippels (CDU) wies jedoch darauf hin, dass noch eine Reihe von Fallstellungen verblieben, bei denen weiterhin Nullretaxationen möglich seien. Er betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Regelung.
Lieferengpassmanagement: Mehr Flexibilität, geringe Vergütung
Das ALBVVG verstetigt einerseits erleichterte Abgaberegelungen und räumt den Apotheken so mehr Flexibilität beim Lieferengpassmanagement ein. Andererseits bleib die Aufwandsvergütung hierfür bei lediglich 50 Cent.
Die geringe Aufwandspauschale war von Anfang an einer der Hauptkritikpunkte der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA). Für das Lieferengpassmanagement hatte die Standesvertretung der Apotheker ein Honorar von 21 Euro gefordert. Auch beim bundesweiten Apothekenprotesttag am 14. Juni wurde unter anderem die finanzielle Situation der Apotheken thematisiert. „Extrem bitter ist, dass die Bundesregierung nicht verstanden hat, dass die Apotheken vor Ort finanziell unterstützt werden müssen. Die nun beschlossenen 50 Cent für das Engpass-Management sind und bleiben eine Missachtung unserer Arbeit“, so das Fazit der ABDA-Präsidentin, Gabriele Regina Overwiening.
Kritik an Gesundheitskiosken
Dass der zuständige Minister Karl Lauterbach offenbar eher dazu bereit ist, Hunderte Millionen Euro in überflüssige Gesundheitskioske zu investieren, erzeuge in der Apothekerschaft Irritationen und Sorgen, sagte Overwiening. Auch Diane Stöcker (CDU) kritisierte diese Maßnahme und forderte die Gesundheitskioske zu streichen und stattdessen die Apotheken zu unterstützen.
Apotheken wollen weiter protestieren
Die ABDA kündigte in einer Pressemeldung zum ALBVVG-Beschluss an, im Sommer durch weitere Aktionen auf die politischen Forderungen der Apothekerschaft aufmerksam zu machen. Im Herbst sei ein erneuter Protest geplant. „Wir sind es unseren Patientinnen und Patienten, aber auch unserem eigenen Nachwuchs, schuldig, dass wir für den Erhalt der wohnortnahen Versorgung durch unsere Apotheken kämpfen“, so die ABDA-Präsidentin.