E-Rezept in Fokusregion gestartet

Zum 1. Juli 2021 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) in der Fokusregion Berlin-Brandenburg gestartet. In dieser Testphase wird die Nutzung des E-Rezepts von ausgewählten Arztpraxen, Apotheken und Patienten getestet, wissenschaftlich untersucht und bewertet.

E-Rezept

Mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) ist das elektronische Rezept für apothekenpflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte und Vertragsärzte ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Die Ergebnisse der gestarteten Testphase sollen im vierten Quartal bei der schrittweisen bundesweiten Einführung mit einfließen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) gab bekannt, dass bereits über 90% der öffentlichen Apotheken in Deutschland mit der nötigen Telematik-Intrastruktur (TI) ausgestattet seien.

TI-Grundausstattung für Apotheken

Zur Grundausstattung der Telematik-Infrastruktur gehören der Konnektor (sicherer Router), die Institutionskarte (SMC-B Karte) sowie der elektronische Heilberufsausweis. Letzterer muss von jedem Apotheker bei der zuständigen Kammer beantragt werden, da er die persönliche Signatur darstellt. Weiterhin werden Securepharm-Scanner zum Einlesen der Rezeptcodes auf dem E-Rezept-Ausdruck oder in der E-Rezept-App benötigt. Um die E-Rezepte verarbeiten zu können, sind entsprechende Updates für das Warenwirtschaftssystem und den Konnektor nötig.

Die E-Rezept-App

Mit der E-Rezept-App der »gematik GmbH« erhalten Patienten ihre Verordnungen vom Arzt auf elektronischem Weg und können diese an eine Apotheke ihrer Wahl weiterleiten oder vor Ort einlösen. Die App zeigt die Gültigkeit der Rezepte an und verfügt über ein Archiv mit Vorgängen der letzten 100 Tage. Weiterhin kann man die Funktionen mit einer Demoversion testen. 

Technische Voraussetzungen

Die E-Rezept-App ist seit dem 1. Juli im App Store von Apple (iOS), bei Google Play (Android) und in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten) kostenlos verfügbar. Es werden Betriebssysteme ab Android 7 (Modelle ab dem Jahr 2015) und ab iOS 14 (iPhone 6S ab dem Jahr 2015) unterstützt. Um alle Funktionalitäten der App nutzen zu können, muss das Smartphone die Near Field Communication (NFC) unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob diese Funktion vorhanden ist.

Anmeldung mit Gesundheitskarte

Zur Anmeldung in der App wird eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN benötigt. Diese kann bei der Krankenkasse angefordert werden und ist an einer sechsstelligen Nummer in der oberen rechten Ecke zu erkennen. Nach der ersten Authentifizierung über die Gesundheitskarte, kann festgelegt werden, dass künftig biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtsscan) zur Anmeldung verwendet werden.

Anmeldung ohne Gesundheitskarte

Auch ohne eine NFC-fähige Gesundheitskarte kann die E-Rezept-App mit Einschränkungen genutzt werden. Es können Rezeptcodes gescannt und in der Apotheke vorgezeigt werden. Die Inhalte eines E-Rezepts, die Kommunikation mit einer Apotheke über die App sowie der Zugang zum Rezeptarchiv sind allerdings nicht möglich.

Der Weg des E-Rezepts in die Apotheke

In der Arztpraxis wird das E-Rezept über das Praxisverwaltungssystem erstellt und über den elektronischen Heilberufsausweis vom Arzt signiert. Dabei wird das Rezept auf Vollständigkeit geprüft. Mit der Unterschrift werden die Daten der Verordnung verschlüsselt in der TI gespeichert und können mit einem Rezeptcode vom Patienten und der berechtigten Apotheke abgerufen werden. Der Patient erhält den Rezeptcode entweder elektronisch über die App oder als Papierausdruck (siehe Abbildung). Eine Übertragung der Daten in die elektronische Patientenakte erfolgt derzeit noch nicht automatisch, sondern muss von Arzt oder Apotheker vorgenommen werden.

E-Rezept-Ausdruck

Einlösen vor Ort oder elektronisch

Das E-Rezept kann direkt vor Ort in der Apotheke eingelöst werden, dazu wird der QR-Code gescannt. Alternativ kann das Rezept auch online an eine Apotheke weitergeleitet werden, hier bestehen die Auswahlmöglichkeiten für eine Selbstabholung, den Botendienst oder ggf. auch dem Versand, sofern die Apotheke einen Webshop führt. Die Apotheke hat die Möglichkeit nach Erhalt des Rezepts eine Mitteilung an den Patienten zu schicken.

Freie Apothekenwahl unbeeinträchtigt

Die freie Apothekenwahl bleibt für die Patienten erhalten. Die App bietet eine Suchfunktion an, die auch Filter beispielsweise zum Botendienst anbietet. Der Patient kann außerdem seine Stammapotheke abspeichern.

Rezeptbelieferung

Vor der Rezeptbelieferung muss der elektronische Heilberufsausweis in das Kartenterminal gesteckt und die PIN eingegeben werden. Dadurch wird die sogenannte Komfortsignatur aktiviert und es können bis zu 250 E-Rezepte innerhalb von 24 Stunden im Warenwirtschaftssystem signiert werden. Anschließend wird der Rezeptcode des Patienten gescannt und das Rezept wird im System angezeigt.

Informationen ergänzen

Die Arzneimittel können nun herausgesucht und dem Patienten ausgehändigt werden. Es besteht die Möglichkeit zu den einzelnen Medikamenten für den Patienten relevante Informationen zu ergänzen, die dann in der E-Rezept-App angezeigt werden. Die Abgabe wird mit der elektronischen Signatur bestätigt und die Abrechnungsdaten an das Rechenzentrum übermittelt. Die Ausdrucke werden nicht für die Abrechnung benötigt, sie können datenschutzgerecht entsorgt oder dem Patienten wieder mitgegeben werden. Ist das Rezept eingelöst, wird dies in der TI hinterlegt, sodass keine weitere Verwendung des Codes möglich ist.

Neues Rezept bei Fehlerhaftigkeit

Da die Vollständigkeit des Rezepts bei der Erstellung geprüft wird, sind E-Rezepte weniger anfällig für Fehler. Treten in der Verordnung Fehler oder Unklarheiten auf, kann der Arzt telefonisch oder digital über einen Kommunikationsdienst kontaktiert werden. Es wird anschließend ein neues Rezept ausgestellt und der Rezeptcode direkt an die Apotheke geschickt.

Neuerung: Verordnungszeilen einzeln einlösbar

Mit der Einführung des E-Rezeptes kommt auch eine Neuerung bei der Rezeptbelieferung hinzu. Es besteht künftig die Möglichkeit, jede Verordnungszeile eines Rezepts einzeln einzulösen, ohne dass dabei der Anspruch auf die weiteren Medikamente verfällt. 

Erweiterungen geplant

Bevor das E-Rezept bundesweit verpflichtend wird, fließen die Ergebnisse der Testphase in die technische Umsetzung ein. Zudem sind bereits die folgenden Erweiterungen für die App geplant.

  • Weiterleiten von E-Rezepten an Freunde und Familie
  • Empfangen und Verwalten von E-Rezepten für Vertreter (Kinder, Eltern, Partner)
  • Verfügbarkeitsanfrage von Medikamenten
  • Erweiterte Mehrsprachigkeit: Die App ist zunächst auf Deutsch, Englisch und Türkisch, später auch auf Polnisch, Russisch und Arabisch verfügbar
  • Verbesserte Apothekensuche

Bis zum bundesweiten Start des E-Rezepts ist es laut »gematik GmbH« geplant, auch Privatversicherten das E-Rezept anzubieten. Der Austausch mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung laufe derzeit. Außerdem sollen in Zukunft auch grüne Rezepte mit Empfehlungen des Arztes über die App eingelöst werden können.  

E-Rezept bisher wenig bekannt

In einer Umfrage der Kantar GmbH zum E-Rezept wurden in einer repräsentativen Zufallsstichprobe vom 20. bis 22. April 2021 rund 1.000 Personen ab einem Alter von 14 Jahren interviewt. Etwa 95% der Befragten gaben an, dass ihnen der Einführungszeitpunkt des E-Rezeptes nicht bekannt sei und 63%, dass sie noch die davon gehört hätten. Es ist davon auszugehen, dass das E-Rezept mit Start der Testphase in der Fokusregion mehr mediale Präsenz erhält. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA kündigte an, dass die Apotheken vor Ort in den nächsten Monaten viel Aufklärung leisten werden.

Autor:
Stand:
01.07.2021
Quelle:
  1. Gematik: Das E-Rezept für Deutschland
  2. Gematik: Infoblatt – Das E-Rezept in Apotheken
  3. ABDA: Pressemitteilung – Apotheken schon jetzt auf flächendeckenden Start des E-Rezeptes im Januar 2022 vorbereitet (29.06.2021)
  4. Kantar Public, ABDA: Umfrage zum E-Rezept – Tag der Apotheke 2021
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