
Die Substitutionstherapie ermöglicht vielen Opioidabhängigen eine gesundheitliche sowie soziale Stabilisierung.
Auf der Mitgliederversammlung am 10.05.2022 wurde die Leitlinie "Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution" in überarbeiteter Form verabschiedet.
Inhalt der Leitlinie
Die Leitlinie umfasst die folgenden Inhalte:
- Zweckbestimmung und Geltungsbereich
- Regulatorische Anforderungen
- Regulatorische Anforderungen im Zuge der Corona-Pandemie
- Zuständigkeiten
- Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution
Neuerungen der überarbeiteten Leitlinie
- Neu ist die Aufnahme der zur invasiven Anwendung zugelassenen Arzneimittel Buvidal und Sixmo.
- Die Sichtvergabe der Arzneimittel zur invasiven Anwendung in Apotheken durch pharmazeutisches Personal wird ausgeschlossen.
- Es gibt Hinweise zum Umgang bei Verdacht auf die Substitution gefährdenden Beikonsum.
- Es wurden Hinweise zur Entsorgung der in der Apotheke verbleibenden Betäubungsmittel aufgenommen.
- Die zurzeit geltenden Regelungen in Bezug auf die Arzneimittelversorgung während der Corona-Pandemie wurden, für den Zeitraum Ihrer Gültigkeit, berücksichtigt und in einem gesonderten Abschnitt aufgenommen.
Die Leitlinie wurde auf der Seite der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V (ABDA) veröffentlicht und ist dort zugänglich.