Die Verfügbarkeit der beiden Antidiabetika Trulicity (Dulaglutid) und Ozempic (Semaglutid) ist derzeit begrenzt. Die beiden GLP-1-Rezeptoragonisten sind als Mono- oder Kombinationstherapie zur Behandlung eines Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen. Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, empfiehlt der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die indikationsgerechte Anwendung der beiden Arzneimittel.
Lieferengpässe durch Off-Label-Use
Ursächlich für die Lieferengpässe von Trulicity und Ozempic ist unter anderem der seit Anfang 2022 vermehrte Off-Label-Use zur Behandlung von Adipositas. Der Beirat weist darauf hin, dass eine Verordnung außerhalb der zugelassenen Indikationen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht zulässig ist.
Verschärfte Abgaberegelungen
Es werden die folgenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung empfohlen.
- Privatrezepte: Verordnung im ambulanten Bereich nur noch unter Angabe einer zugelassenen Indikation
- Verordnete Menge soll Bedarf für drei Monate nicht übersteigen
- Keine Abgabe unter Vorlage des Arztausweises
Zugelassene Indikation bestätigen lassen
Falls die Angabe der Indikation auf einem Rezept fehlt, soll die Apotheke mit dem verordnenden Arzt Rücksprache halten, um sicherzustellen, dass eine zulassungskonforme Indikation vorliegt.










