Versorgungsmangel Tamoxifen: Priorisierte Abgabe der Importe

Das BfArM hat angeordnet, dass der pharmazeutische Großhandel tamoxifenhaltige Importarzneimittel, die zur Abmilderung des Versorgungsengpasses zur Verfügung stehen, bevorzugt an Apotheken abgeben soll.

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Autor:
Stand:
27.04.2022
Quelle:
  1. BfArM: Anordnung gemäß § 52b Absatz 3d AMG über Maßnahmen zur Abmilderung des Versorgungsengpasses mit tamoxifenhaltigen Fertigarzneimitteln vom 19.04.2022
  2. BfArM: Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von tamoxifenhaltigen Arzneimitteln (zuletzt abgerufen am 27.04.2022)
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