Eine Expertenkommission des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erklärte, dass sich die Versorgungslage bei Kinderarzneimitteln mittlerweile entspannt habe. Einzelne Lieferengpässe bestehen jedoch weiterhin. Gesichert ist jedoch die Versorgung mit paracetamol- und ibuprofenhaltigen Zäpfchen.
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Pharmaindustrie, des Großhandels sowie der Ärzte- und Apothekerschaft.
Versorgung grundsätzlich gut
In ihrem jüngsten Bericht erklärt die sogenannte High-Level-AG, dass bei den Arzneimitteln der Dringlichkeitsliste grundsätzlich von einer guten Versorgung ausgegangen werden könne. Einen anhaltenden Mangel gibt es jedoch bei den Antibiotika Clarithromycin und Penicillin V sowie bei Medikamenten mit Salbutamol. Die Versorgungslage soll sich bei Penicillin V laut der Expertenkommission im Februar/März verbessern. Bezüglich Salbutamol tauscht sich das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) eng mit den Pharmaunternehmen aus.
Mangel an Salbutamol
Probleme in der Herstellung führen dazu, dass salbutamolhaltige Dosieraerosole aktuell nicht bedarfsgerecht verfügbar sind. Das BMG gab bereits am 15. Dezember 2023 den Versorgungsmangel gemäß § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz für salbutamolhaltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform bekannt.
Maßnahmen
Um den Versorgungsmangel zu mildern, haben die Behörden der Länder seit dem 27. Dezember 2023 die Möglichkeit, den Import oder das Verbringen von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln zu erlauben. Des Weiteren sollen Ärzte vorerst keine Rezepte für eine individuelle Bevorratung ausstellen. Es soll zudem stets die kleinste Packungsgröße (N1) verordnet und von Apotheken abgegeben werden, um möglichst viele Patienten zu versorgen.
Austausch in der Apotheke
Bereits im Herbst letzten Jahres hatten Ärzte- und Apothekerverbände gewarnt, dass die Versorgungssituation bei Medikamenten für den pädiatrischen Bereich weiterhin schlecht sei. Lauterbachs gesetzliche Eingriffe hätten die Lage nicht verbessert. Mit neuen Regularien hatte die Bundesregierung zum Beispiel die strikten Preisregularien für Kinderarzneimittel gelockert.
Apotheken wurde es dadurch erleichtert, ein Alternativpräparat abzugeben. Eine neu eingerichtete Dringlichkeitsliste beinhaltet essenzielle Medikamente, bei denen sich die Versorgungssituation anspannen könnte. Arzneimittel aus dieser Liste darf die Apotheke ohne Rücksprache mit dem Arzt gegen wirkstoffgleiche Medikamente austauschen. Selbst der Austausch der Darreichungsform – zum Beispiel Saft gegen Zäpfchen – ist möglich.










