
Wie wird ein BtM-Rezept (für Kassen- bzw. Privatpatienten) ausgefüllt?
Aufbau des BtM-Rezeptes
Mit Erteilung einer personengebundenen BtM-Nummer werden dem berechtigten Arzt BtM-Rezepte auf Anforderung zugeschickt.
Das BtM-Rezept besteht aus einem Deckblatt (Teil II) und zwei Durchschlägen (Teil I und III). Die Teile I und II werden in der Apotheke vorgelegt. Teil I behält der Apothekenleiter drei Jahre ab Abgabedatum für Prüfzwecke zurück, Teil II dient zur Abrechnung mit den Kassen. Teil III verbleibt beim Arzt und muss ebenfalls drei Jahre lang ab Ausstellungsdatum aufbewahrt werden.
Auf jedem BtM-Rezept ist eine individuelle Codierzeile aufgedruckt, die sich wie folgt zusammensetzt:
- 7-stellige BtM-Nummer
- Technisches Datum
- 9-stellige Rezeptnummer
Ein BtM-Rezept muss folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten (Krankenkasse und Versichertenstatus werden ggf. angekreuzt. Privatrezepte werden mit Vermerk „Privat“ rechts in der Zeile neben „Gebührenfrei“ entsprechend ausgefüllt),
- Ausstellungsdatum,
- a.) Eindeutige Arzneimittelbezeichnung,
b.) Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm, Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten Form, Hinweis: Die Angabe „1OP“ bzw. „N2“ hinter der Arzneimittelbezeichnung reicht nicht aus!
c.) Angabe der Beladungsmenge, Hinweis: Auf die Angabe der Beladungsmenge kann verzichtet werden, wenn sie aus der eindeutigen Arzneimittelbezeichnung hervorgeht!- Beispiel mit notwendiger Angabe der Beladungsmenge: Fentanyl Pflaster 50 Mikrogramm/h, 5 St., enthält 8,25 mg Fentanyl pro Pflaster
- Beispiel mit eindeutiger Arzneimittelbezeichnung: Fentanyl–musterpharm 50 Mikrogramm/h Matrixpflaster, 5 St.
- Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder der Vermerk „gemäß schriftlicher Anweisung“, falls der Patient eine schriftliche Anleitung erhalten hat; bei Take-Home-Verschreibungen zusätzlich die Reichdauer des Substitutionsmittels in Tagen (i.d.R. max. 7 Tage), ggf. mit Angabe von Teilmengen zur Abgabe zum unmittelbaren Verbrauch,
- bei Nachreichen einer notfallbedingten Verschreibung der Buchstabe „N“, im Falle der Verschreibung zur Substitution die Kennzeichnung „S“ oder „ST“ für Take-Home-Verschreibungen zur Substitution,
- Name, Anschrift einschließlich Telefonnummer und Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes, eigenhändige ungekürzte Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk „i.V.“,
- bei Rezepten für den Praxisbedarf entfallen die Punkte 1 und 4, es reicht der Vermerk „Praxisbedarf“ im Patientenfeld.