
Verordnung von BTM in der Klinik - BTM-Anforderungsschein
Die Verschreibung von Betäubungsmitteln für den Stationsbedarf erfolgt auf Betäubungsmittel - Anforderungsscheinen. Die BTM-Anforderungsscheine werden nur an Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ausgegeben, die ein Krankenhaus oder eine Krankenhausabteilung leiten. Diese Leiter können allerdings die BTM-Anforderungsscheine innerhalb ihres Organisationsbereiches - also zum Beispiel innerhalb einer Station - weitergeben. Diese Weitergabe ist aber intern zu dokumentieren.
Außerdem werden BtM-Anforderungsscheine an die beauftragten Ärzte von Rettungsdiensten, sowie an Belegärzte/-zahnärzte ausgegeben, wenn die ihnen zugeteilten Betten räumlich und organisatorisch von anderen Teileinheiten abgetrennt sind.
Wenn ein zur Anforderung von BtM-Anforderungsscheinen berechtigter Arzt ausscheidet, kann er die noch vorhandenen BtM-Anforderungsscheine an seinen Nachfolger in dieser Einrichtung übergeben; diese Übergabe ist intern zu dokumentieren.
Das Original des Übergabeprotokolls verbleibt bei den Unterlagen des ausscheidenden Arztes. Die Kopie nimmt der nachfolgende Arzt zu seinen Unterlagen. Der Nachfolger übersendet gleichzeitig unaufgefordert ein Formular zur erstmaligen Anforderung von BtM-Anforderungsscheinen an die Bundesopiumstelle, um so den Bezug weiterer BtM-Anforderungsscheine sicherzustellen. Der Verschreibende ist bis zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit im Krankenhaus verpflichtet, die Durchschriften (jeweils Teil III) der ausgefertigten, ggf. die Teile I-III der fehlerhaft ausgeschriebenen BtM-Anforderungsscheine drei Jahre - vom Tage der Ausstellung an - aufzubewahren. Bei Aufgabe der Tätigkeit vor Ablauf der Dreijahresfrist verbleiben die Durchschriften beim Nachfolger im Krankenhaus.n die Durchschriften beim Nachfolger im Krankenhaus.