CovPass-App: Neue COVID-Zertifikate für Genesene mit Booster

Genesene nach einer COVID-19-Infektion mit Booster-Impfung müssen einen neuen digitalen Impfnachweis anfordern. Der derzeitig angezeigte Status in der CovPass-App entbindet nicht von der tagesaktuellen Testung gemäß der neuen 2G-plus-Regeln.

Impfnachweis digital

Um sich bei den erst kürzlich festgelegten 2G-plus-Regeln von der Testpflicht zu befreien, ist unter anderem eine Booster-Impfung erforderlich. Diese muss mittels digitalen Zertifikats nachgewiesen werden. Das sollte bei allen, die bereits die Auffrischungsimpfung erhalten haben, keine Schwierigkeit darstellen. Eigentlich. Eine Gruppe steht jedoch vor einem Problem: die Genesenen. Weder die CovPass- noch die Corona-Warn-App zeigen deren Booster-Status korrekt an. Da zuvor an COVID-19 Erkrankte für den erforderlichen Impfschutz nur zwei statt drei Impfungen benötigen – die zweite wäre in dem Fall die Auffrischung – stufen die Apps beide Impfungen als Grundimmunisierung ein.

Technisches Problem

Normalerweise weist das digitale Zertifikat „Impfung 3 von 3“ eine Person als geboostert aus. Bei Genesenen wird allerdings nur „Impfung 2 von 2“ angezeigt. Der Booster fehlt demnach. Richtigerweise benötigen Personen nach einer durchgemachten Infektion nur eine Impfdosis; mit zwei Impfungen plus Infektion sind sie in einigen Bundesländern auf dem Stand der „normalen“ Dreifachgeimpften. Irrtümlicherweise werden sie von den Apps aber nicht als solche erkannt. Ähnlich gelagert ist der Fall bei Personen, die einmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Auch bei ihnen wird die zweite Impfung in vielen Bundesländern als Booster anerkannt – und wird nicht als solcher angezeigt.

Das Problem ist technischer Natur und schon seit Monaten bekannt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), unter dessen Zuständigkeit die Apps laufen, verwies bislang auf die EU-Kommission. Diese stellte aber bereits im Dezember letzten Jahres neue Spezifikationen für Auffrischimpfungen auf. Das Robert Koch-Institut (RKI) erwartet in absehbarer Zeit eine Lösung.

Anpassungen erforderlich

Ab 1. Februar kommen die neuen EU-Vorgaben in allen Mitgliedstaaten zum Tragen. Bis dahin müssen BMG und RKI die Apps an die neuen Kodierungen für Booster-Impfungen angepasst haben. „Die neuen Regelungen setzen technische Anpassungen in allen zur Ausstellung der Zertifikate verwendeten Systemen voraus“, erklärt ein Ministeriumssprecher der Pharmazeutischen Zeitung auf Nachfrage. Das BMG prüft derzeit, wie Betroffene „möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht“.

Neue Impfzertifikate für Genesene 

Das digitale Impfzertifikat wird bei Genesenen und mit dem Johnson-Impfstoff geimpften Personen erneuert. Statt „Impfung 2 von 2“ soll der Booster die Zuordnung „2 /1“ erhalten – und somit deutlich als Auffrischung in den Apps ersichtlich sein. Für ein Zertifikat mit neuer Kodierung müssen die Betroffenen nochmals eine Apotheke aufsuchen.

Eine automatische Anpassung scheint nach derzeitigem Stand nicht möglich zu sein. Diese Option steht nur Ländern offen, die Corona-Impfungen in einem zentralen Register erfassen. Deshalb ist im Februar von einer gesteigerten Nachfrage nach digitalen Impfzertifikaten auszugehen. Darauf sollten sich die Apotheken einstellen.

Autor:
Stand:
19.01.2022
Quelle:
  1. Europäische Kommission, Pressemitteilung: Digitales COVID-Zertifikat der EU: Kommission legt verbindlichen Anerkennungszeitraum von neun Monaten für Impfzertifikate fest. 21. Dezember 2021; abgerufen am 12. Januar 2022.
  2. Schersch, S.: Apotheken müssen Genesenen mit Booster neue Zertifikate ausstellen. Pharmazeutische Zeitung, 11. Januar 2022; abgerufen am 12. Januar 2022.
  3. Frankfurter Rundschau: Regel-Chaos wegen Booster-Impfung zwischen Bundesländern – Was wo gilt, 18. Januar 2022; abgerufen am 18. Januar 2022
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