Neue Regelungen verursachen Lieferengpässe bei Corona-Tests

Die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zur täglichen Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen führen zu Lieferengpässen von Antigen-Tests auf das Coronavirus. Die KBV rät den Arztpraxen die Nichtverfügbarkeiten zu dokumentieren, um sich rechtlich abzusichern.

Antigentest-Corona

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 24. November 2011 gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Nahverkehr. Die Nachfrage nach Antigen-Tests auf das Coronavirus ist daher stark gestiegen.

Tägliche Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen

Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen, wie Alten- und Pflegeheimen, dürfen diese nur mit einem tagesaktuellen Antigentest betreten. Dies bedeutet eine tägliche Testpflicht für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Allerdings haben geimpfte und genesene Personen die Möglichkeit einen Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest) ohne Überwachung durchzuführen. Alternativ ist für sie zweimal wöchentlich ein PCR-Test möglich.

Lieferengpässe durch hohe Nachfrage

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist nun darauf hin, dass es aufgrund der neu festgelegten Testpflichten vermehrt zu Lieferengpässen bei den Antigen-Tests kommt. KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister kritisiert die kurzfristige Einführung der Maßnahme: „Die Einführung von Rechtspflichten ohne eine kommunikative Vorlaufzeit – gerade auch in Akutzeiten wie jetzt – erschwert die Arbeit der Praxen erneut“.

Nichtverfügbarkeit dokumentieren

Die KBV weist darauf hin, dass eine nicht erfüllbare Rechtspflicht auch nicht zu Sanktionen führen könne. Im Fall von Lieferengpässen sollen die Praxen die Nichtverfügbarkeit der Tests entsprechend als Nachweis dokumentieren.

KBV fordert Kostenübernahme

Die KBV fordert weiterhin eine Kostenübernahme der Testungen in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen durch den Bund. Zurzeit werden im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung pro Person zehn Antigen-Tests im Monat, PCR-Tests gar nicht übernommen. Die Vereinigung erklärte gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass die Anzahl der kostenfreien Tests aufgrund der täglichen Verpflichtung erhöht werden müsse. Vor dem Hintergrund aktueller Studien aus Israel sei zudem zu prüfen, ob die Testpflicht in Arztpraxen bei dreimal Geimpften entfallen könne.  

Dokumentation und Meldepflicht

Die Testergebnisse müssen dokumentiert und zweiwöchentlich an die zuständige Behörde übermittelt werden. Positive Testergebnisse sind wie bereits bekannt meldepflichtig und das Ergebnis durch einen PCR-Test abzuklären. Positiv getestete Personen müssen sich in häusliche Isolation begeben.

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Stand:
24.11.2021
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