Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes (CWA) wurde im Sommer 2020 zur Eindämmung der Infektionsraten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entwickelt. Jetzt gibt es eine Anwendungsneuerung. Mit der Version 3.0 können andere User künftig auch nach selbst vorgenommenen Tests ohne eine offizielle Bestätigung gewarnt werden. Ein Anruf bei der Verifikations-Hotline zur Vergabe von teleTANs sei nicht mehr nötig, schreibt die Bundesregierung. Deren Betrieb wird zum 31. Januar eingestellt.
Selbsteintrag für PCR- und Schnelltests
Bisher war für eine Warnung über die CWA ein offiziell bestätigter positiver Schnell- oder PCR-Test erforderlich. Nun reicht ein „einfaches“ positives Testergebnis aus, um App-NutzerInnen zu warnen. „Dies gilt sowohl für positive Ergebnisse von offiziell in Testzentren veranlassten PCR-Tests und Antigen-Schnelltests, die nicht in die App übermittelt wurden, als auch für positive Ergebnisse von sogenannten Point-of-Care-PCR-Tests (PCR-Schnelltests) und von Selbsttests“, heißt es in der Meldung.
Eine Warnung innerhalb von drei Monaten
AnwenderInnen der Corona-Warn-App können maximal eine Warnung innerhalb von drei Monaten auslösen. Damit soll ein möglicher Missbrauch der neuen Funktion verhindert werden.
Die CWA-Kernfunktionen von Risikoermittlung und Risikowarnung bleiben von dem Wechsel zum TAN-losen Warnverfahren unberührt. „Die App funktioniert weiter wie gewohnt“, so die Regierung.