Verordnung von Molnupiravir trotz fehlender Zulassung
Das COVID-19-Medikament Molnupiravir kann seit dem 3. Januar 2022 auch ohne erteilte Zulassung verordnet werden. Indiziert ist das Arzneimittel bei Patienten mit Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf.

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Quelle:
- AMK: Information der Institutionen und Behörden – Lagevrio® (Molnupiravir) und Paxlovid® (Nirmatrelvir, Ritonavir) (03.01.2021)
- AWMF, STAKOB: Stellungnahme zu Molnupiravir (08.12.2021)
- BfArM: Informationen zu Lagevrio (Molnupiravir)
- BfArM: Hinweise für den Anwendenden – Lagevrio 200 mg Hartkapseln (30.12.2021)
- BfArM, EMA: Nicht zugelassenes Produkt Lagevrio (Molnupiravir) – Informationen für Angehörige der medizinischen Fachkreise (19.11.2021)
- EMA: EMA receives application for marketing authorisation for Lagevrio (molnupiravir) for treating patients with COVID 19 (23.11.2021)
- KBV: Für Risikopatienten: Erstes orales antivirales Medikament kann ab Montag verordnet werden (30.12.2021)
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