Corona-Spucktest zur Selbstanwendung zugelassen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat weiteren Antigen-Selbsttests zur Bestimmung einer Infektion mit dem Coronavirus eine Sonderzulassung erteilt. Darunter befindet sich auch ein sogenannter Spucktest.

Sputum-Test

Nachdem zum 24. Februar 2021 die ersten Corona-Selbsttests vom BfArM zugelassen wurden, erhielten nun weitere Tests eine Sonderzulassung nach § 11 MPG. Während bei den meisten Selbsttests die Probenahme über einen Abstrich im vorderen Nasenabschnitt erfolgt, basiert das Nachweisprinzip des »AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag Sputum« der AMEDA Labordiagnostik GmbH auf Sputum-Proben.

BezeichnungAntragstellerHersteller
SARS-CoV-2 Rapid Antigen TestMT Promedt Consulting GmbHSD BIOSENSOR, INC.
AESKU.RAPID SARS-CoV-2Aesku.Diagnostics GmbH & Co. KGAesku.Diagnostics GmbH & Co. KG
Coronavirus (2019-nCoV)-AntigentestBeijing Hotgen Biotech Co., LtdBeijing Hotgen Biotech Co., Ltd
AMP Rapid Test SARS-CoV-2 AgAMEDA Labordiagnostik GmbHAMEDA Labordiagnostik GmbH
AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag SputumAMEDA Labordiagnostik GmbHAMEDA Labordiagnostik GmbH
NanoRepro Antigen Schnelltest (Viromed)/NanoRepro Antigen Rapid Test (Viromed)NanoRepro AGNanoRepro AG
Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test CardMP Biomedicals Germany GmbHMP Biomedicals Germany GmbH
BIOSYNEX COVID-19 Ag BSSBiosynex Suisse SABiosynex Suisse SA

Die Liste der Tests zur Eigenanwendung durch Laien des BfArM, in der alle zugelassenen Tests aufgeführt sind, die den Mindestanforderungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) entsprechen, wird kontinuierlich erweitert.

Selbsttest basierend auf Sputum-Proben

Der AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag Sputum ist bereits als PoC (Point of Care)-Antigentests zum professionellen Gebrauch zertifiziert. Es handelt sich um einen sogenannten Spuck- oder Sputumtest.

Anwendung des Spucktests

Anleitung Spucktest

Mindestens 10 Minuten vor der Durchführung des Tests dürfen sich weder Essen, Getränke, Bonbons, Kaugummis oder Tabak im Mund befunden haben. Nachdem die Hände gründlich gereinigt wurden, kann das Testzubehör auf eine saubere Fläche ausgepackt werden. Der Spucktest wird wie folgt durchgeführt.

  • Der beiliegende Trichter wird auf das entsprechende Proberöhrchen aufgesetzt.
  • Es sollte 3- bis 5-Mal kräftig gehustet werden, um das Sekret aus dem Rachenraum zu lösen. Anschließend kann in den Trichter gespuckt werden, wobei das Proberöhrchen leicht zusammengedrückt wird. Durch anschließendes Loslassen wird das Sekret in das Röhrchen gesaugt.
  • Das gesammelte Probevolumen sollte ohne Schaum 0,5 ml betragen (siehe untere Markierung am Röhrchen). Ist dies nicht der Fall muss bei zu wenig Sputum eine weitere Probe genommen werden oder bei einem Überschuss mit der beiliegenden Pipette ein Teil der Flüssigkeit abgesaugt werden. Das korrekte Volumen ist für die Zuverlässigkeit des Tests essenziell.
  • Anschließend wird der Extraktionspuffer vollständig in das Röhrchen gegeben und die Tropfspitze aufgesetzt. Das Mischen erfolgt durch vorsichtiges Schütteln und pulsierendes Drücken des unteren Endes des Röhrchens für mindestens 10 Sekunden.
  • Anschließend werden 2 Tropfen der Probelösung auf die Vertiefung der Testkassette aufgetragen.
  • Nach 15 bis maximal 20 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden.
  • Testkassette und -Zubehör werden anschießend im Entsorgungsbeutel verpackt und als Sondermüll entsorgt.

Aussicht

Zwar sinken derzeit die Todeszahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, allerdings steigt die Zahl der Neuinfektionen aufgrund der neuen Virusvarianten weiter an. Das BMG erhofft sich durch die Selbsttests eine erhöhte Erkennung positiver Fälle, die durch ein schnelles eigenverantwortliches Ergreifen von Schutzmaßnahmen zu einer verbesserten Kontrolle der Pandemie führen sollen.

Seit Anfang März sind bereits vereinzelt Markteinführungen der Selbsttests erfolgt. Sowohl in Apotheken als auch Drogerien und Supermärkten sind die Schnelltests zur Anwendung durch Laien verfügbar. Es ist zu erwarten, dass in nächster Zeit noch weitere Zulassungen folgen werden. Der Bund habe nach Aussagen des BMG bereits über 200 Mio. Selbsttests gesichert und führe mit weiteren Herstellern entsprechende Gespräche. Es wird davon ausgegangen, dass das tatsächliche Marktangebot die gesicherten Kontingente deutlich übertreffen werde, sodass sich die Selbsttests im Alltag etablieren könnten.

Autor:
Stand:
15.03.2021
Quelle:
  1. BfArM: Antigen-Tests auf SARS-CoV-2
  2. AMEDA Labordiagnostik GmbH: Gebrauchsanweisung AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag Sputum
  3. AMEDA Labordiagnostik GmbH: Gebrauchsanweisung AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag
  4. Dr. Grob Healthcare: Gebrauchsanweisung Antigen Laientest, Coronavirus (2019-nCoV)-Antigentest (Kolloidales Gold)
  5. AESKU.DIAGNOSTICS GmbH & Co. KG: Gebrauchsanweisung AESKU.RAPID SARS-CoV-2 Rapid Test
  6. Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zu den Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
  7. Bundesregierung: Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Rechierungschefs der Länder am 3. März 2021 – Beschluss
  8. BMG: Fragen und Antworten zu Schnell- und Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Stand: 10.03.2021)
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