Aktualisierte STIKO-Empfehlung: Keine generellen Corona-Auffrischungen mehr

Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf oder mit erhöhtem Infektionsrisiko sollten ihren Impfschutz einmal jährlich im Herbst durch eine Impfung auffrischen lassen.

Booster Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat erneut ihre Covid-19-Impfempfehlungen aktualisiert. Gemäß dem 'Epidemiologischen Bulletin Nr. 2/2024' sind regelmäßige Auffrischimpfungen derzeit nur noch für Risikopersonen notwendig [1].

Ein Großteil der in Deutschland lebenden Menschen verfügt mittlerweile über eine Basisimmunität, so die STIKO-Experten. Diese wird erreicht, wenn drei SARS-CoV-2-Antigen-Kontakte erfolgt sind, mindestens einer davon durch eine Covid-19-Impfung. Damit sind Personen ab 18 Jahre ohne erhöhtes Risiko ausreichend vor schweren Covid-19-Verläufen geschützt; weitere Impfungen sind für diese Gruppe nicht vorgesehen.

Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen im Herbst

Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf oder einem gesteigerten SARS-CoV-2-Infektionsrisiko sollten hingegen einmal jährlich im Herbst eine Auffrischimpfung durchführen lassen. Die STIKO empfiehlt dabei die Verwendung zugelassener mRNA- oder proteinbasierter Covid-19-Impfstoffe mit einer Variantenanpassung, wie sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Personen mit gesunder Immunabwehr innerhalb dieser Risikogruppen können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres bereits mit SARS-CoV-2 infiziert haben.

Risikogruppen und risikobehaftete Grunderkrankungen

Die STIKO identifiziert wie bisher bestimmte Gruppen als Risikopersonen. Dazu gehören:

  • ältere Menschen ab 60 Jahre
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit einem erhöhten Risiko in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Patienten ab dem Alter von sechs Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf einhergeht
  • Personen mit erhöhtem arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patienten oder Bewohnern
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von sechs Monaten von Personen, bei denen nach einer Covid-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

Zu den risikobehafteten Grunderkrankungen zählen:

  • chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, zum Beispiel chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des ZNS wie chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Krankheiten
  • Trisomie 21
  • angeborene oder erworbene Immundefizienz wie die Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion und chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, etwa nach Organtransplantation
  • aktive neoplastische Krankheiten
Autor:
Stand:
18.01.2024
Quelle:

Robert Koch-Institut (RKI), Epidemiologisches Bulletin, 11. Januar 2024.

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