
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren über Wirkstoffe und Warenzeichen für die Schulungsmaterial beauflagt wurde. Hierbei geht es um Schulungsmaterial für Arzneimittel, bei denen die Informationen in der Packungsbeilage nicht für eine sichere Anwendung ausreichen. Diese Schulungsmaterialien werden mit einem neuen Logo versehen. Das Logo ist die „Blaue Hand“, die den Aufdruck „behördlich genehmigtes Schulungsmaterial“ trägt. Das Logo wurde dem Rote-Hand-Logo nachempfunden, mit der sicherheitsrelevante Informationen zu Arzneimitteln gekennzeichnet werden. Durch das neue Logo sollen Ärzte, Apotheker und eventuell auch Patienten, das Schulungsmaterial schneller erkennen. Außerdem soll damit die Verwechslungsgefahr mit Werbung verringert werden. Damit ist das „Blaue-Hand-Logo“ ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit.
Die pharmazeutischen Unternehmen werden von BfArM und PEI mit der Erstellung dieser ergänzenden Schulungsmaterialien beauflagt. Zu diesen Schulungsmaterialien gehören beispielsweise die folgenden Materialien
- Patientenpass zur Verlaufskontrolle
- Patientenbroschüre
Da diese Materialien wichtiger Bestandteil für die Sicherheit in der Anwendung des betreffenden Arzneimittels sind, sind Sie Bestandteil des Zulassungsverfahrens und eine Voraussetzung für eine positive Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses.
Alle entsprechenden Schulungsmaterialien sind auf den Seiten von BfArM und PEI zu finden: