
Nachdem die amerikanische Arzneimittelbehörde (FDA) im Februar 2017 über vermehrte Fälle von allergischen Reaktionen, einschließlich anaphylaktischer Reaktionen, nach topischer Anwendung von Chlorhexidin-haltigen Desinfektionsmitteln informiert, nimmt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) die Meldung ebenfalls zum Anlass auf das mögliche Risiko von seltenen teils schwerwiegenden allergischen Reaktionen durch Chlorhexidin-haltige Produkte hinzuweisen. Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle zu unerwünschten Wirkungen zu melden. Die unerwünschten Wirkungen sollen unabhängig davon, ob die Anwendung auf der Haut oder der Schleimhaut erfolgt, gemeldet werden.