
Hintergrund
Die zunehmende Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen stellt Ärzte vor viele Herausforderungen. Es handelt sich um einen äußerst dynamischen Prozess, der die Situation jeden Tag ändern kann. Aktuell seien nach Einschätzung der DEGAM die meisten Atemwegsinfekte (momentan noch!) überwiegend auf Influenza oder Erkältungskrankheiten zurückzuführen.
Covid-19: Begründeter Verdachtsfall
Die DEGAM veröffentlicht in einem Informationsblatt folgende Hilfestellung, die sich aber jederzeit bei zunehmenden Fallzahlen ändern kann.
Es handelt sich um einen begründeten Verdachtsfall wenn 1 + 2 oder 1 + 3 erfüllt sind.
- Unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere und
- eine Reiseanamnese in ein/aus einem COVID-19-Risikogebiet oder
- ein Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall
Begründete Verdachtsfälle müssen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden (Gesundheitsamt-Suche nach PLZ: https://tools.rki.de/plztool/).
Einreisende Personen bzw. Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet, die keine Beschwerden aufweisen, müssen nicht getestet werden.
Information für Patienten
Ärzte und Praxispersonal sind aufgerufen Patienten und Besorgte darüber aufzuklären, zu Hause zu bleiben und möglichst nicht in die Praxis zu kommen. Die Testung ist formal Aufgabe des örtlichen Gesundheitsamts. Informationen bekommen die Betroffenen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Tel. 116 117. Alle ärztlich angeordneten Tests werden ohne Prüfung erstattet. Patienten können eine Arbeitsunfähigkeit per Telefon für maximal sieben Tage bei Erkrankung der oberen Atemwege erhalten (auch wenn der Patient nicht schwer krank ist und kein Verdacht auf COVID-19 besteht). Informations-Flyer für Patienten bzw. das Sprechzimmer und Home-Care-Handlungsempfehlung sind auf https://www.degam.de/ frei verfügbar.
Durchführung Nasen-/Rachen-Abstrich
Da die notwendigen Schutzausrüstungen momentan sehr knapp und nicht überall verfügbar sind, empfiehlt die DEGAM, wann immer möglich die selbstständige Durchführung des Nasen-/Rachen-Abstrichs durch den Patienten als pragmatisches und ausreichend zuverlässiges Verfahren.
Die DEGAM stellt in ihrer Handlungsempfehlung folgende Szenarien vor:
Kommt ein Patient ohne vorherige Anmeldung in die Praxis, so ist zunächst die Abklärung „begründeter Verdachtsfall“ durchzuführen und dem Patienten noch am Tresen ein Mund-Nasen-Schutz zu überreichen, den sie/er anlegen soll.
Praxispersonal soll bei der Testung eine FFP2-Maske, Schutzkittel, Handschuhe (Brille, falls verfügbar) tragen.
Falls die Selbsttestung möglich ist, überreichen Sie dem Patienten das Selbsttest-Kit, ansonsten führen Sie in voller Schutzausrüstung den Rachen- und Nasenabstrich durch.
Klinisch schwere Fälle sind ohne Testung einzuweisen und eine Quarantäne bis zum Befundeingang zu veranlassen.
Ist keine Schutzausrüstung vorhanden oder der Arzt/Ärztin gehört zu einer Risikogruppe, so empfiehlt sich die Anbringung eines Schildes vor der Praxis mit folgendem Hinweis:
Patient*innen mit Atemwegsinfekten und/oder Besorgnis wegen COVID-19 sollten die Praxis nicht betreten und werden aufgefordert, telefonisch Rat einzuholen.
Auch ein Hinweis darauf, dass Patienten mindestens zwei Meter Abstand vom Tresen und von anderen Patienten halten sollen, sowie nicht in die Hand sondern in die Ellenbeugen zu niesen/husten erscheint sinnvoll.
Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 finden sich außerdem auf der Homepage des RKI.
Zunehmend mehr Städte und Gemeinden richten außerdem zentrale Teststationen (z.T. im „Drive-in“-Stil) ein, auf die Patienten verwiesen werden können.
Medizinisches Personal
Die DEGAM verweist darauf, dass medizinisches Personal, das mit einem Verdachtsfall in Kontakt gekommen ist, bei Einhaltung der üblichen Hygienestandards nicht als „enge“ Kontaktperson gilt und weder unter Quarantäne noch getestet werden muss. „Bitte denken Sie und Ihre Mitarbeiter/innen, bei aller möglichen Betriebsamkeit in der Praxis, immer auch an häufiges Händewaschen und Einhaltung der Hustenetikette“, appelliert die DEGAM.