
Die weiterhin hohe Zahl an COVID-19-Infektionen bereitet Ärzten und Gesundheitsexperten Sorge. Zudem rückt die kalte Jahreszeit und damit die Erkältungs- und Grippesaison näher. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) hat nun die Wiedereinführung der Corona-Sonderregelung beschlossen, die Versicherten eine telefonische Krankschreibung ermöglicht. Bereits zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 war die Regelung eingeführt worden, Anfang Juni 2022 war sie jedoch aufgrund niedriger COVID-19-Infektionszahlen ausgelaufen.
Wiedereinführung angesichts hoher Infektionszahlen
Ab sofort können sich Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen wieder ohne Besuch in der Arztpraxis krankschreiben lassen. Eine telefonische Krankschreibung kann von niedergelassenen Ärzten für bis zu sieben Tage ausgestellt werden, eine einmalige Verlängerung um maximal weitere sieben Tage ist möglich.
Der Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, erklärt die Entscheidung: „Die Corona-Infektionszahlen sind nach einem Abflachen im Frühjahr 2022 wieder angestiegen. Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor. Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folgt der G-BA dem Leitsatz: Vorsicht statt unnötiger Risiken.“
Die Corona-Sonderregelung solle Menschenansammlungen in vollen Wartezimmern der Arztpraxen und damit das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden. Außerdem sei die telefonische Krankschreibung eine erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Maßnahme. Sie diene besonders dem Schutz stärker gefährdeter Bevölkerungsgruppen wie Älteren oder chronisch Kranken, die oft auf regelmäßige Arztbesuche angewiesen seien. Ein weiteres Argument für die Wiedereinführung sei die noch nicht flächendeckende Verfügbarkeit von Videosprechstunden, ebenfalls ein Mittel zur Vermeidung persönlicher Kontakte.
Verlängerung der Regelung möglich
Die Regelung tritt nach dem Beschluss des G-BA am 4. August in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 30. November 2022. Seit der erstmaligen Einführung der Sonderregelung wurde diese mehrfach verlängert und auch dieses Mal behält sich der G-BA eine mögliche Verlängerung vor. Die telefonische Krankschreibung ist eine von mehreren Corona-Sonderregelungen des G-BA, die in Abhängigkeit der Pandemieentwicklung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung zeitlich befristet aktiviert werden können.