
Mit der 19. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), die am 21. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist Desloratadin mit Wrikung von 22. Februar 2020 auch rezeptfrei erhältlich.
In der 19. Verordnung zur Änderung der AMVV wurde die Position „Desloratadin“ wie folgt geändert:
„– ausgenommen Arzneimittel in der oralen Anwendung zur symptomatischen Behandlung bei allergischer Rhinitis und Urtikaria bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel –“.
Dadurch können sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Desloratadin-haltige Arzneimittel parallel im deutschen Markt verfügbar sein.