Esmya - vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz gibt vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen bekannt, die während der noch andauernden Risikobewertung bereits Anwendung finden sollen.
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Quelle:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), European Medicines Agency (EMA)
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