
Es liegen Fallberichte vor, wonach Patienten versehentlich Fiasp anstelle des langwirksamen Insulins Tresiba injiziert haben oder auch anders herum. Aufgrund ähnlicher Farbe der Produkte kann es speziell bei schlechten Lichtverhältnissen zu Hypo- oder Hyperglykämien kommen, die zu schweren gesundheitlichen Problemen führen können.
Deshalb werden nun die Patronen von Fiasp farblich von gelb nach rot-gelb geändert. Sie sind somit deutlich von Tresiba-Patronen zu unterscheiden.
Information für Patienten
- Die Farbe der Patronen, der vorgefüllten Pens und Durchstechflaschen von Fiasp wird von gelb nach rot-gelb geändert.
- Dieses ist eine Folge von Fallberichten zu Verwechselungen von Fiasp, einem schnellwirksamen Insulin und Tresiba, einem langwirksamen Insulin.
- Fiasp sollte zu den Mahlzeiten injiziert werden und Tresiba sollte einmal pro Tag möglichst zur gleichen Tageszeit gemäß den Anweisungen des Arztes injiziert werden.
- Überprüfen Sie vor jeder Injektion den Namen des Arzneimittels. Geben Sie besonders Acht, wenn Sie Injektionen in schlechten Lichtverhältnissen vorbereiten, um sicherzustellen, dass Sie das richtige Arzneimittel zum richtigen Zeitpunkt anwenden.
- Wenn Sie die Injektionen verwechselt haben, kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Arzt oder Apotheker. Dieser kann Sie auch beraten, wenn sie irgendwelche Fragen zu Ihrer Behandlung haben.
Information für Angehörige der Heilberufe
- Wenn Sie Fiasp abgeben oder verschreiben, prüfen Sie, ob der Patient auch Tresiba anwendet.
- Falls ja, erinnern Sie den Patienten, dass es wegen des Risikos der Hypo- und Hyperglykämie wichtig ist, besonders Acht zu geben, um diese beiden Arzneimittel nicht zu vertauschen.
- Weisen Sie die Patienten an, den Namen des Insulins vor jeder Injektion zu überprüfen und besonders Acht zu geben, wenn die Injektionen bei schlechten Lichtverhältnissen vorbereitet werden.
- Unerwünschte Wirkungen einschließlich Medikationsfehlern in Bezug auf Fiasp oder Tresiba sollten an Novo Nordisk oder an die entsprechende lokale Behörde (in Deutschland an das BfArM) gemeldet werden.