Gutachten: Direkte Orale Antikoagulantien (DOAK, NOAK)
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert darüber, dass das Risikobewertungsverfahren für die direkten oralen Antikoagulantien ergeben hat, dass keine Änderung der Anwendungskriterien erforderlich ist.

Liebe Leserin, lieber Leser,
der Inhalt dieses Artikels ist nur für medizinische Fachkreise zugelassen. Wenn Sie zu diesen Fachkreisen gehören, melden Sie sich bitte auf unserer Seite an. Sie werden dann automatisch auf die gewünschte Seite weitergeleitet.
Quelle:
BfArM; Risikobewertungsverfahren: Direkte Orale Antikoagulantien (DOAC): Keine Anwendungsänderungen erforderlich
Anzeige