
Die Impfung schützt vor einer Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV), die Krebserkrankungen auslösen können. Eine Immunisierung sollte vor dem ersten Sexualkontakt erfolgen.
Wie bei der HPV-Impfung für Mädchen sind im Alter von neun bis 14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten notwendig. Wird die erste HPV-Impfung im Alter von 15 Jahren oder älter verabreicht werden, sind insgesamt drei Impfungen erforderlich. Eine Nachholimpfung sollte bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen. Ziel der HPV-Impfung von Mädchen und Jungen ist die Verringerung von durch HP-Viren hervorgerufenen Tumoren.
Niedrige Durchimpfungsraten bei Mädchen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt mit dieser Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um, die sich bereits im Juni für die Einführung der Standardimpfung auch für Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren ausgesprochen hatte. Für Mädchen in diesem Alter ist die HPV-Impfung bereits seit Juli 2007 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Angaben der STIKO beträgt die Durchimpfungsquote bei Mädchen derzeit etwa 45 Prozent. Eine Erweiterung der HPV-Impfung auf Jungen soll die Impfraten insgesamt erhöhen. Für die Impfung bieten sich insbesondere die U11-Vorsorgeuntersuchung (neun bis zehn Jahre) sowie die J1-Vorsorgeuntersuchung (zwölf bis 14 Jahre) an.
Beschluss rechtskräftig
Die Impfung gegen Humane Papillomviren ist seit 30. November 2018 auch für Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren eine Kassenleistung. Somit übernehmen nun alle gesetzlichen Krankenkassen die Impfkosten. Der Beschluss des G-BA ist am 30. November in Kraft getreten.