AkdÄ zu Agranulozytose durch Metamizol

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) warnt erneut vor einer Agranulozytose als gefährlicher Nebenwirkung von Metamizol.

Kopfschmerzen

Der schmerzlindernde, fiebersenkende und entzündungshemmende Wirkstoff Metamizol (Novalgin, Novaminsulfon und andere Generika) steht erneut im Fokus der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Die AkdÄ weist aufgrund eines kürzlich gemeldeten Todesfalls infolge einer Agranulozytose abermals auf besondere Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit dem Analgetikum hin. So sollte der Wirkstoff aus der Gruppe der Pyrazolone ausschließlich in den zugelassenen Indikationen verordnet werden. Zudem wird bei längerfristiger Anwendung eine regelmäßige Kontrolle des Blutbilds empfohlen. Auch sollten Patienten, die Metamizol-haltige Arzneimittel einnehmen, deren Angehörige und entsprechendes Pflegepersonal auf eine sorgfältige Patientenbeobachtung hingewiesen werden.

Agranulozytose schnell erkennen und behandeln

Agranulozytose ist eine bekannte und mitunter lebensbedrohliche Nebenwirkung von Metamizol, die durch eine starke Verminderung der Granulozyten gekennzeichnet ist. Auch wenn diese Nebenwirkung mit einem Risiko von 1:1.700 nur selten auftritt, sollte das potenzielle Risiko bei der Verordnung immer einkalkuliert werden. Erst kürzlich verstarb erneut ein 33-jähriger Mann an den Folgen dieser Blutbildveränderung. Wie bereits zuvor, waren entsprechende Warnsymptome aus Unwissenheit nicht ernst genommen worden. Deshalb ist eine ausführliche Patientenberatung vor Behandlungsbeginn entscheidend. Bei rechtzeitiger Diagnose kann eine rasche Behandlung eingeleitet und das Leben des Patienten gerettet werden. Zu den hinweisgebenden Warnsignalen zählen insbesondere:

  • entzündliche Schleimhautulzerationen, später nekrotische Veränderungen
  • Angina tonsillaris, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden
  • Fieber, ggf. Schüttelfrost
  • Schwäche, Leistungseinschränkung.

Bei Verdacht auf Agranulozytose sollte die Therapie umgehend pausiert und sofort ein Differenzialblutbild ausgewertet werden.

Zugelassene Indikationen von Metamizol

Metamizol darf zulassungsgemäß als First-Line-Therapeutikum bei akuten starken postoperativen und posttraumatischen Schmerzen sowie Tumor- und Kolikschmerzen verordnet werden. Bei starken Schmerzen anderer Genese oder hohem Fieber ist eine Verschreibung zulässig, wenn therapeutische Maßnahmen der ersten Wahl nicht indiziert sind, nicht vertragen wurden oder keine Wirkung zeigten. Eine parenterale Gabe ist aufgrund des potenziellen Risikos von spontanen Hypotonie-Episoden nur gerechtfertigt, wenn eine orale Verabreichung nicht angezeigt ist.

Verschreibung von Metamizol steigt

Metamizol wird in den vergangenen Jahren immer häufiger verschrieben. Zum einen ist der Wirkstoff eine magenfreundliche Alternative im Vergleich zu nicht-steroidalen Antirheumatika wie Ibuprofen, Diclofenac und Co. Zudem wird er als weniger kardiotoxisch eingestuft. Des Weiteren kann Metamizol im Gegensatz zu anderen nicht-opioiden Analgetika uneingeschränkt auf Kosten der GKV verordnet werden. Alle diese Vorteile sprechen unbestritten für eine Verordnung des Wirkstoffs – jedoch nur in den zugelassen Indikationen und bei Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise.

Marktzulassung weltweit unterschiedlich

Metamizol steht wegen des potenziell lebensbedrohlichen Risikos der Agranulozytose bei vielen Arzneimittelbehörden im besonderen Fokus. In Deutschland ist der Wirkstoff seit 1987 nur rezeptpflichtig zu bekommen. Zudem wurden alle Kombinationspräparate mit Metamizol vom Markt genommen.

In etlichen anderen Ländern sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff gar nicht mehr erhältlich. Dazu zählen Norwegen, Schweden, Dänemark, Island, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Australien, Kanada, USA, Japan, Singapur, Venezuela, Saudi-Arabien, Marokko, Nigeria und Indien. In anderen Ländern wiederum gibt es Metamizol immer noch rezeptfrei und ohne ärztliche Verordnung, so zum Beispiel in Polen, Bulgarien, Russland, Ägypten, Brasilien, Mexiko, Israel und der Türkei.

Autor:
Stand:
23.11.2017
Quelle:

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)

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