Risikobewertungsverfahren zu Metamizol

Uneinheitliche Angaben zu Dosierung und Kontraindikationen haben die Europäische Arzneimittel-Agentur dazu veranlasst ein Risikobewertungsverfahren zu Metamizol einzuleiten.

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Autor:
Stand:
06.06.2018
Quelle:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

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