Neue Kriterien für Corona-Test

Das Robert Koch-Institut lockert die Kriterien, nach denen sich Patienten auf COVID-19 testen lassen können. Ein vorheriger Aufenthalt in einem Risikogebiet ist keine Voraussetzung mehr.

Coronatest

Kriterien angepasst

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Kriterien zur Verdachtsabklärung an die aktuelle Situation in Deutschland angepasst. Das bisherige Kriterium, dass Patienten für eine Corona-Testung in einem COVID-19-Risikogebiet gewesen sein müssen, entfällt. Angesichts der immer weiteren Ausbreitung des Erregers in Deutschland sei dieses Kriterium nicht weiter sinnvoll.

Wer wird getestet?

Es sollen nun auch Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere auf das Coronavirus getestet werden können, wenn diese zu einer Risikogruppe gehören. Ohne bekannten Risikofaktoren (COVID-19) soll die Diagnostik nur bei hinreichender Testkapazität durchgeführt werden.

Weiterhin sollen Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (unabhängig von einem Aufenthalt in einem Risikogebiet), die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, getestet werden.

Auch bei radiologischen Hinweisen auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose soll auf SARS-CoV-2 getestet werden.  

Test für symptomatische Praxismitarbeiter

Auch Beschäftigte in Arztpraxen, im Pflegebereich und in Krankenhäusern werden in den neuen Empfehlungen besonders berücksichtigt. Zeigen diese akuten respiratorischen Symptome jeder Schwere, so sollen diese auf SARS-CoV-2 getestet werden.

Meldepflicht

Sind die Kriterien für einen „Begründeten Verdachtsfall“ erfüllt, so soll eine Meldung des Verdachts an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Es handelt sich um einen begründeten Verdachtsfall bei:

  • Akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere und Kontakt zu einem bestätigtem COVID-19-Fall bis max.14 Tage vor Erkrankungsbeginn
  • Klinischen oder radiologischen Hinweisen auf eine virale Pneumonie und einem Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in Pflegeeinrichtung oder Krankenhaus

Je nach Schwere der Erkrankung soll dann eine stationäre Einweisung des Patienten nach Vorabinformation des Krankenhauses erfolgen.

Flussschema des RKI

Die klinisch-epidemiologischen Kriterien sind dem Flussschema „COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen“ des RKI zu entnehmen. Die Orientierungshilfe beschreibt Schritt für Schritt, wie Ärzte vom Erstkontakt bis hin zur ambulanten beziehungsweise stationären Behandlung vorgehen sollen.

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