
Der Hersteller PharmaFGP GmbH informiert darüber, dass in Neodolor ein Komplex aus den folgenden fünf Arzneipflanzen in homöopathischer Form enthalten ist:
- Gelsemium sempervirens Trit. D2 (Gelber Jasmin)
- Spigelia anthelmia Trit. D2 (Wurmkraut, Spigelie)
- Iris versicolor Trit. D2 (Verschiedenfarbige Schwertlilie)
- Cyclamen purpurascens Trit. D3 (Alpenveilchen)
- Cimicifuga racemosa Trit. D2 (Traubensilberkerze)
Anwendung und Dosierung von Neodolor
Neodolor besitzt keine bekannten Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen und kann bei Erwachsenen alle halbe bis ganze Stunde - bis zu 6 mal täglich - eingenommen werden. Das Arzneimittel ist nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugelassen.
Neodolor ist ein zugelassenes apothekenpflichtiges Arzneimittel, das in 2 Packungsgrößen von 20 und 40 Tabletten erhältlich ist. Die empfohlene Dosierung liegt bei 1-3 x täglich 1 Tablette. Die Tabletten können unabhängig von einer Mahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen werden.