
Hintergrund
Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 wird zum 1. April 2023 auf 19,90 Euro abgesenkt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag mit. Außerdem erfolge im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Klarstellung beim Erregernachweis akuter respiratorischer Infektionen.
Zuletzt wurde die Vergütung zum 1. Juli 2022 von 35,00 auf 27,30 Euro herabgesetzt. Bei Einführung in die Regelversorgung Anfang 2020 lag die Bewertung noch bei 59,00 Euro.
Zukünftige Vergütung nach der im EBM geltenden Bewertung für direkte Erregernachweise mit Nukleinsäureamplifikationstechnik
Der PCR-Test (GOP 32816) bei PatientInnen mit Covid-19-Symptomen werde künftig nach der im EBM grundsätzlich geltenden Bewertung für direkte Erregernachweise mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) vergütet, schreibt die KBV. Die Honorierung erfolge wie bisher extrabudgetär. Hintergrund der Anpassung ist nach Angaben der KBV die inzwischen normalisierte Versorgung mit Reagenzien.
Ferner wurde festgelegt, dass die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung als Abrechnungsvoraussetzung ab April entfällt.
Redaktionelle Klarstellung bei GOP 32851
Der Bewertungsausschuss hätte außerdem eine redaktionelle Klarstellung bei der GOP 32851 für den Nukleinsäurenachweis von Erregern akuter respiratorischer Infektionen vorgenommen, heißt es in der KBV-Meldung weiter.
Da die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ getrennt auf die Untersuchung von Enteroviren und Coronaviren anzuwenden ist, wird das „und“ in der Aufzählung der beiden viralen Erreger zukünftig durch ein Komma ersetzt. Diese Anpassung des EBM erfolgt bereits rückwirkend ab 1. Januar 2023, so die KBV.