
Viele Tätowiermittel enthalten Nickel, welches das Kontaktallergen mit der höchsten Sensibilisierungsrate ist. Anders als bei kosmetischen Präparaten, in denen Nickel bis auf Spuren nicht enthalten sein darf, ist der Stoff in der Verwendung für Tätowiermittel nur teilweise reguliert. Zudem muss das Nickel dort nicht zwangsläufig Bestandteil der Farbpigmente oder der Trägersubstanzen sein, sondern kann auch als Verunreinigung während des Herstellungsprozesses in das Mittel gelangen. In diesen Fällen ist es als Inhaltsstoff nicht erkennbar. Aus Sicht des BfR sollten aber gerade Tattoos oder Permanent Make-Up kein Nickel enthalten, da die Hautbarriere als Schutz wegfällt.
Nur unbedenkliche Stoffe zur Tätowierung verwenden
Als Reaktion auf Nickel in Tätowiermitteln wird von allergischen Hautveränderungen wie Flechten- oder Granulombildung berichtet. Systematisch erhobene Daten dazu sind dem BfR jedoch nicht bekannt. Es gibt keine Meldepflicht für Nickelallergien, was die Datenerhebung schwierig macht. In Deutschland sind rund 9 % der Bevölkerung tätowiert, die Tendenz ist steigend. Deswegen ist zu erwarten, dass Nickelallergien in den kommenden Jahren zunehmen werden. Das BfR empfiehlt, Nickel in Tätowiermitteln auf das technisch geringstmögliche Maß zu beschränken. Und grundsätzlich sollten nur bewertete und gesundheitlich unbedenkliche Stoffe verwendet werden.