Verantwortungsvoller Umgang mit Medizinalcannabis & Cannabisarzneimitteln

Medizinische Fachgesellschaften und Fachverbände warnen gemeinsam vor einem unkritischen Einsatz von Cannabis und appellieren an Ärztinnen, Ärzte, Fachgesellschaften, Krankenkassen, Politiker und Journalisten.

Cannabinoide in der Medizin

Einsatz bei einzelnen Indikationen sinnvoll

Auch wenn die Behandlung mit cannabisbasierten Arzneimitteln oder Medizinalhanf bei einzelnen Indikationen sinnvoll ist, betrachtet eine Reihe von Fachgesellschaften und Fachverbänden die Entwicklung seit Verabschiedung des Gesetzes zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom März 2017 mit Sorge.

Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen können seitdem Cannabisblüten, den sogenannten Medizinalhanf, und cannabisbasierte Arzneimittel verschreiben.

Fachgesellschaften – und verbände plädieren für den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis

„Durch dieses Gesetz ist Deutschland das einzige Land in Europa, in dem die Verschreibung von Medizinalcannabis und cannabisbasierten Arzneimittel nicht auf spezielle Indikationen beschränkt wurde.“ heißt es in dem Appell an Ärzteschaft, Politik, Krankenkassen und Redaktionen.

In der Stellungnahme ruft der Zusammenschluss von Fachgesellschaften und -verbänden zur sorgfältigen Recherche und ausgewogenen Berichterstattung auf, in welcher bislang „häufig nicht zwischen Medizinalcannabis und cannabisbasierten Rezeptur- und Fertigarzneimitteln unterschieden“ würde. Der Nutzen würde an eindrucksvollen Patientenbeispielen dargestellt, über Therapieversagen und Nebenwirkungen hingegen kaum berichtet.

Die Darstellung eines vermeintlichen Nutzens von „Cannabis“ bei chronischen Schmerzen habe, so Prof. Dr. Claudia Sommer, Präsidentin der Deutschen Schmerzgesellschaft, in einem bisher nicht gerechtfertigten Maß Hoffnung auf ein wirksames und vermeintlich natürliches Arzneimittel geschürt. „Wir haben als wissenschaftliche Fachgesellschaften die Verantwortung, Patientinnen und Patienten so exakt wie möglich über den aktuell noch unzulänglichen Wissensstand zu informieren, deshalb dieser Appell.“ Sie ruft dazu auf interdisziplinäre Leitlinien zum Umgang mit cannabisbasierten Arzneimitteln zu erstellen.

Studienlage unzureichend

„Da Zulassungsstudien fehlen, mangelt es auch an Informationen zu Indikationen, Dosierung, Darreichungsform, Anwendungsdauer, Gegenanzeigen, Risiken oder Nebenwirkungen – es gibt keine Fachinformation für Cannabisblüten. Auch wurde bisher die Häufigkeit von Risiken nicht erfasst.“, erläutert Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke, Leiterin des Referates für Abhängigkeitserkrankungen der DGPPN und Mitglied des Vorstandes der DG-Sucht sowie des wissenschaftlichen Kuratoriums der DHS. „Es gibt kaum Studien zur Langzeitwirkung. Wir wissen deshalb nicht, wie hoch das Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung ist. Es ist unklar, welchen Menschen von der Behandlung mit Cannabisarznei abgeraten werden sollte.“ ergänzt Privat-Dozentin Dr. Eva Hoch, die mit ihrer Forschungsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine große Meta-Studie zu Potenzial und Risiken von Cannabinoiden durchführte.

Prof. Dr. Lukas Radbruch ruft Ärztinnen und Ärzte dazu auf, die betäubungsmittelrechtlichen Regularien in der Verschreibung von Cannabispräparaten zu beachten und an der Begleiterhebung teilzunehmen.

Der vollständige Appell ist auf der Seite der Seite der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zu finden.

Autor:
Stand:
18.04.2019
Quelle:
  1. Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin,abgerufen am 17.04.2019
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