
Menschen, die aus der Ukraine als Flüchtlinge nach Deutschland einreisen, erhalten ärztliche Versorgung in Arztpraxen oder Krankenhäusern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dazu zählen die Behandlung akuter Erkrankungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, die Versorgung von Schwangeren sowie ein Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. In medizinisch notwendigen Einzelfällen (§ 6 Abs. 2 AsylbLG) können auch eine Psychotherapie sowie Hilfsmittel, die vorab zu genehmigen sind, ermöglicht werden.
Voraussetzungen für Leistungen
Zuständig für die Bewilligung dieser Leistungen sind die Kommunen. Sie stellen sogenannte Behandlungsscheine aus, mit denen die Geflüchteten einen Arzt aufsuchen können.
Vereinbarung zwischen Kassen und Ländern
Daneben können auch die gesetzlichen Krankenkassen in Vereinbarung mit den Bundesländern die auftragsweise Betreuung übernehmen. Eine entsprechende Vereinbarung gibt es derzeit nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das BMG strebt die Ausweitung dieses Vorgehens an, sodass Geflüchtete aus der Ukraine in Zukunft einen regulären Leistungsanspruch analog den GKV-Leistungen erhalten können.
Notfälle
Im Notfall ist eine Behandlung auch ohne Behandlungsschein möglich. Dazu muss der gemeldete Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung bekannt sein.
Abrechnung und Verordnung
Die Behandlungsscheine werden gemeinsam mit der Abrechnung bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eingereicht. Die Verordnung von Arzneimitteln erfolgt auf den Muster-16-Rezepten und auch für andere Leistungen werden die üblichen Formulare verwendet.
COVID-19-Leistungen
Auch Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung rechnen Ärzte bei Flüchtlingen aus der Ukraine wie üblich ab. Kostenträger ist auch hier das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das Robert Koch-Institut (RKI) bietet Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung auch in ukrainischer Sprache an.
Schnelle und unbürokratische Versorgung
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, sagte: „Es geht jetzt darum, den Menschen so schnell und unbürokratisch wie möglich zu helfen.“ Unter den Geflüchteten seien viele Kranke, die zum Beispiel dringend Insulin oder ein Herzmedikament benötigten. „Die Praxen stehen bereit, um die Menschen zu versorgen“, so KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.
Hilfe für die Ukraine
Wir sind fassungslos und fühlen uns erstarrt angesichts der Situation in der Ukraine. Wichtige Anlaufstellen für schnelle Hilfe, die wir Ihnen hier gerne vorstellen möchten, sind Ärzte ohne Grenzen sowie Apotheker ohne Grenzen.