Kritik zur G-BA Nutzenbewertung von Lecanemab bei Alzheimer

Die frühe Alzheimer-Therapie steht vor einem Wendepunkt: Der Gemeinsame Bundesausschuss verneint den Zusatznutzen von Lecanemab. Die DGN kritisiert die Entscheidung scharf und verweist auf Studiendaten zur Krankheitsmodifikation.

Flop

Mangel an wirksamen Alzheimer-Therapien

Die Alzheimer-Krankheit ist mit Abstand die häufigste Ursache einer Demenz. In Deutschland leben mehrere Hunderttausend Betroffene mit einer leichten kognitiven Störung oder einer leichten Demenz. Angesichts des demografischen Wandels ist mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Trotz intensiver Forschung standen bislang ausschließlich symptomatische Therapien zur Verfügung, insbesondere Acetylcholinesterase-Hemmer wie Donepezil, Rivastigmin oder Galantamin.

Lecanemab bei Alzheimer: Versorgung im Spannungsfeld

Mit Lecanemab wurde erstmals ein monoklonaler Antikörper zugelassen, der auf Amyloid-β abzielt und den Krankheitsverlauf modifizieren soll. Die Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist entscheidend für die Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vor diesem Hintergrund kommt der aktuellen Entscheidung erhebliche gesundheitspolitische Bedeutung zu.

Zusatznutzenbewertung von Lecanemab durch den G-BA

Am 19. Februar 2026 entschied der G-BA, für Lecanemab keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie anzuerkennen. Bewertet wurde das vom Hersteller eingereichte Dossier unter Einbeziehung der Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Die Entscheidung betrifft Patienten mit leichter Alzheimer-Demenz unter Standardtherapie mit Acetylcholinesterase-Hemmern sowie Personen mit leichter kognitiver Störung, für die bislang keine medikamentöse Therapie verfügbar ist.

Fehlender Zusatznutzen gefährdet Verfügbarkeit und Erstattung von Lecanemab in Deutschland

Die fehlende Anerkennung eines Zusatznutzens bildet die Grundlage für die nun folgenden Preisverhandlungen zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband. Besteht keine wirtschaftliche Perspektive, droht ein Rückzug des Präparats vom deutschen Markt.

Klinische Evidenz zu Lecanemab und Krankheitsmodifikation

Lecanemab ist das erste in Deutschland zugelassene Arzneimittel mit nachgewiesener krankheitsmodifizierender Wirkung bei früher Alzheimer-Erkrankung. In den Zulassungsstudien wurde eine Verlangsamung des kognitiven Abbaus um bis zu 30 % berichtet. Langzeitdaten aus der Open-Label-Extension-Studie CLARITY AD deuten darauf hin, dass sich die Effekte bei fortgesetzter Therapie über 18 Monate hinaus weiter verstärken können.

Prof. Jörg B. Schulz, Sprecher der Kommission „Demenzen“ der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), betont in der Pressemeldung: „Die Negativbewertung birgt die große Gefahr, dass die Therapie nun aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausfällt“. Aus Sicht der Fachgesellschaft könnte dies zu einer Zwei-Klassen-Versorgung führen, da ein Bezug über internationale Apotheken grundsätzlich möglich bleibt.

Bedeutung von Real-World-Daten für Patientenselektion

Neben versorgungsökonomischen Aspekten hebt die DGN die wissenschaftlichen Konsequenzen hervor. Nach Zulassung werden praxisnahe Daten häufig durch Hersteller initiierte Studien generiert. Ohne wirtschaftlichen Anreiz sei zu befürchten, dass dringend benötigte Real-World-Daten ausbleiben.

Dies betrifft insbesondere Fragen der Langzeitsicherheit, seltener Nebenwirkungen sowie der Identifikation geeigneter Subpopulationen. Erste Hinweise deuten auf mögliche geschlechtsspezifische Unterschiede im Ansprechen hin.

Rückschlag für die Demenzforschung in Deutschland

Prof. Dr. Peter Berlit, DGN-Generalsekretär, spricht in diesem Zusammenhang von einem „herben Rückschlag“ für die Demenzforschung in Deutschland. Die Erhebung valider Versorgungsdaten wäre essenziell, um Therapiealgorithmen zu optimieren und Kosten durch gezielte Patientenselektion zu reduzieren.

Prävention als strategischer Ansatz bei Alzheimer-Erkrankungen

Unabhängig von der aktuellen Bewertung verweist die DGN auf die Bedeutung präventiver Strategien. Modifizierbare Risikofaktoren spielen eine zentrale Rolle in der Pathogenese von Demenzen.

Aktuelle Analysen legen nahe, dass durch konsequente Adjustierung vaskulärer und lebensstilassoziierter Risikofaktoren über 40 % der Demenzen vermeidbar sein könnten. Prävention bleibt damit ein wesentlicher Hebel zur langfristigen Entlastung des Gesundheitssystems.

Autor:
Stand:
06.03.2026
Quelle:

Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), Pressemeldung, 19. Februar 2026; abgerufen am 3. März 2026.

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