Übergangsphase für U-Untersuchungen ausgelaufen

Die Corona-Sonderregelung für die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern ist am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Für die Zeiträume zur Durchführung der U-Untersuchungen gelten nun wieder die Fristen der Kinder-Richtlinie.

Aerztin Kind

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte aufgrund der Coronavirus-Pandemie eine Abweichung von den vorgegebenen Zeiträumen für die Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchung) nach §2 der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) gestattet. Die Richtlinie war mehrfach verlängert worden, zuletzt bis zum 31. März 2022 mit einer zeitlichen Nachfrist von drei Monaten. Die Übergangsphase sollte eine erhöhte Nachfrage der Untersuchungen entgegenwirken. Seit dem 1. Juli 2022 gelten nun wieder die Vorgaben der Kinder-Richtlinie.

Sonderregelungen für U6 bis U9

Die Sonderregelung betraf die Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 für Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren. Diese sollen es ermöglichen, Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern frühestmöglich zu erkennen und nötigenfalls zu behandeln.

Kinder dieser Altersklasse sind besonders stark von der Pandemie betroffen. Neben dem Coronavirus treten häufig weitere Infektionen mit respiratorischen Viren, wie beispielsweise dem Respiratorischen Synzytialvirus (RSV), auf. Die Einführung der Sonderrichtlinie sollte zum einen nicht zwingend nötige Arzt-Patienten-Kontakte vermeiden und zum anderen die Kinder- und Jugendärzte entlasten, die durch die COVID-19-Impfungen von Kindern ab fünf Jahren zusätzlich beschäftigt waren.

Antrag auf Verlängerung gescheitert

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte im G-BA eine weitere Verlängerung der Sonderregelung über das zweite Quartal 2022 hinaus beantragt, jedoch keine Mehrheit für den Vorschlag erhalten. Jedoch beobachtet der G-BA die Entwicklung der pandemischen Lage und kann, wenn es erforderlich wird, erneut zeitlich begrenzte Sonderregelungen zu seinen Richtlinien beschließen.

Kommen Impfungen für Kleinkinder?

Die Verlängerung der Ausnahmeregelung gründete sich unter anderem darauf, dass kein Impfstoff für Kinder unter fünf Jahren verfügbar war. In Deutschland ist das weiterhin der Fall. Allerdings erteilte die amerikanische Zulassungsbehörde FDA kürzlich dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Kinder ab sechs Monaten bis vier Jahre und dem Vakzin von Moderna bis fünf Jahre die Zulassung.

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) prüft derzeit einen entsprechenden Zulassungsantrag von Moderna für Spikevax. BioNTech/Pfizer plant ebenso eine Zulassungserweiterung von Comirnaty für Kleininder in Europa.

Autor:
Stand:
05.07.2022
Quelle:
  1. DGKJ: U-Untersuchungen: Übergangsphase läuft ab (22.06.2022)
  2. G-BA: Beschluss über eine Änderung der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie): COVID-19-Epidemie – Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 (16.12.2021)
  3. G-BA: Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Kinder-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 (16.12.2021)
  4. KBV: Ende der Sonderregelungen: Kinder-Untersuchungen und Unfallversicherung (30.06.2022)
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