Rote-Hand-Brief zu Ecalta

Der Zulassungsinhaber informiert darüber, dass die rekonstituierte Infusionslösung entgegen der Angaben in der aktuellen Produktinformation nicht eingefroren werden darf.

Rote-Hand-Brief

In Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) informiert das Unternehmen Pfizer Pharma  PFE  GmbH über Folgendes:

Zusammenfassung

Das Einfrieren der (rekonstituierten) Infusionslösung ist laut der aktuellen Produktinformation zu Ecalta (Wirkstoff Anidulafungin) erlaubt. Allerdings hat eine kürzlich vom Hersteller durchgeführte Testreihe ergeben, dass diese Aufbewahrungsoption revidiert werden muss, da es durch das Einfrieren des Produktes aufgrund der mangelnden Löslichkeit des Wirkstoffes Anidulafungin in der Infusionslösung  nach Aufbewahrung unter Tiefkühlbedingungen und dem nachfolgendem Auftauen zur Bildung von sichtbaren Partikeln kommen kann.

Instruktionen für  Angehörige der Gesundheitsberufe

  • Entgegen der Angaben in der aktuellen Version der  Produktinformation darf die (rekonstituierte) Infusionslösung nicht eingefroren werden.
  • Die Infusionslösung kann bei  25 °C über 48 Stunden aufbewahrt werden.
  • Die  Produktinformation zu Ecalta wird in Kürze mit den entsprechend korrekten Angaben aktualisiert.

Weitere Informationen zu den Hintergründen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rote-Hand-Brief.

PDF öffnenRote-Hand-Brief Ecalta

Autor:
Stand:
04.02.2020
Quelle:

Rote-Hand-Brief der Firma Pfizer vom 04.02.2020

  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden