
Damit stehen zwei weitere Laserverfahren zur Behandlung eines benignen Prostatasyndroms in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung.
Photoselektive Vaporisation und Thulium‐Laserenukleation
Für die photoselektive Vaporisation hat der Bewertungsausschuss den OPS-Kode 5‐601.42 und für die Thulium‐Laserenukleation den OPS‐Kode 5‐601.72 aufgenommen. Urologen mit einer entsprechenden Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) können die Leistungen über die Gebührenordnungsposition (GOP) 36289 und den dazugehörigen Zuschlag (GOP 36290) abrechnen.
Genehmigung der KV erforderlich
Die Abrechnung der Gebührenpositionen GOP 36289 und 36290 setzt eine Genehmigung der KV nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zu nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms voraus. Die Vereinbarung wird zum 1. Januar 2019 angepasst und in Bezug auf die photoselektive Vaporisation und Thulium‐Laserenukleation erweitert. Bis zum Inkrafttreten der erweiterten Vereinbarung Anfang Januar 2019 können die neu aufgenommenen OPS‐Kodes übergangsweise bei Vorliegen einer Genehmigung der KV nach der bestehenden Vereinbarung berechnet werden. Die Übergangsregelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2018.