
Hydroaktive Wundtherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Die hydroaktive Wundversorgung im ambulanten Bereich umfasst die ärztliche Diagnostik und Therapie, die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen sowie die Dokumentation der wesentlichen Behandlungsdaten aus der Versorgung.
Im vertragsärztlichen Bereich dient als Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen der "Einheitliche Bewertungsmaßstab" (EBM). Einzelleistungen sind zu Leistungskomplexen zusammengefasst und arztgruppenspezifisch mit einer Punktzahl versehen (Ordinationsgebühr, Konsultationsgebühr). Über die Bewertung der Punktzahlen mit Punktwerten definiert sich die Honorierung der erbrachten ärztlichen Leistung.
Für die Behandlung bzw. Versorgung chronischer Wunden stehen im EBM verschiedene Leistungskomplexe zur Verfügung. Diese Leistungen sind Bestandteil des ärztlichen Regelleistungsvolumens (RLV) und werden mit einem bundeseinheitlichen Punktwert vergütet. Seit 2009 wurden die Punktwerte durch feste Euro-Beträge ergänzt. Das rechnerische Arzthonorar wird durch Multiplikation eines durch den Bewertungsausschuss ermittelten Orientierungswertes (10,44 Cent je Punkt in 2016, laut EBM Stand 2016/02) mit der Punktzahl der jeweiligen Leistung ermittelt. Eine Auswahl wichtiger Leistungskomplexe ("kleine Chirurgie") in der haus- und fachärztlichen Versorgung zeigt die folgende Übersicht.
Weitere Details siehe EBM. Bei der Honorierung wird nicht zwischen dem Einsatz traditioneller und hydroaktiver Wundversorgung und dem daraus resultierenden Aufwand unterschieden. Sie umfasst nur die ärztliche und technische Arbeitsleistung des Arztes für die Wundversorgung.
Fachärztlicher Versorgungsbereich (EBM-Stand 2016/02)
EBM-Ziffer | Leistungsinhalt |
7 | Chirurgische, kinderchirurgische und herzchirurgische Gebührenordnungspositionen |
7.3 | Diagnostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen |
07340 | Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n),Verbrennung(en) ab 2. Grades, septischen Wundheilungsstörung(en), Abszesses/n, septischen Knochenprozesses/n und/oder Decubitalulcus (-ulcera) |
10 | Hautärztliche Gebührenordnungspositionen |
10.3 | Diagostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen |
10330 | Behandlungskomplex einer ausgedehnten offenen Wunde |
10340 | Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation |
10341 | Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation |
10342 | Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern |
18 | Orthopädische Gebührenordnungspositionen |
18.3 | Diagostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen |
18311 | Zusatzpauschale Behandlung und ggf. Diagnostik von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates bei Jugendlichen und bei Erwachsenen |
18340 | Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n), septischen Wundheilungsstörung(en), Abszesses/n, septischen Knochenprozesses/n und/oder Decubitalulcus (-ulcera) |
Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen (EBM-Stand 2016/02)
EBM-Ziffer | Leistungsinhalt |
2 | Allgemeine diagnostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen |
2.3 | Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen |
02300 | Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation |
02301 | Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht |
02302 | Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern |
02310 | Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n) und/oder Decubitalulcus (-ulcera) |
02311 | Behandlung des diabetischen Fußes |
02312 | Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris |
Abrechnung und Behandlung chronischer Wunden nach EBM
Die speziellen EBM-Gebührenpositionen finden Sie auf der Seite EBM-Gebührenpositionen zur Wundbehandlung.
Ein Problem, das im Abrechnungsalltag gar nicht so selten ist: Die kassenärztliche Vereinigung fordert zur berechnung der Behandlung einer sekundär heilenden Wunde nach EBM-Ziffer 02310 die im obligaten Inhalt geforderte "Abtragung von Nekrosen" und streicht den Gebührenansatz.... (ÄrzteZeitung vom 20.04.2015)
Praxisbesonderheit
Mit der Anerkennung einer Praxisbesonderheit können Zuschläge auf den durchschnittlichen Fallwert der Arztgruppe gewährt werden. Der Arzt muss dazu einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung einer Praxisbesonderheit bei der zuständigen KV stellen. Darin muss er die EBM-Leistungen, die er als Praxisbesonderheiten geltend macht, darstellen.
Wenn demnach in einer Praxis ein besonderer Versorgungsbedarf erüllt wird oder eine für die Versorgung bedeutsame fachliche Spezialisierung (z. B. Phlebologie, Besuchstätigkeit) vorliegt, sollte der Arzt einen Antrag auf Anerkennung einer Praxisbesonderheit.
Abrechnungsfähigkeit von Wundverbänden in der privaten Krankenversicherung (GOÄ - Stand: 07/11)
2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde 70 Punkte = 9,38 €
2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
130 Punkte = 17,43 €
2006 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterung aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
63 Punkte = 8,44 €
200 Verband, ausgenommen Schnell- und Sprühverbände
45 Punkte = 6,03 €
vergütet bei 2,3-fachem Satz
Wunddokumentation
Eine standardisierte Wunddokumentation des Heilungsverlaufes ermöglicht jederzeit eine aktuelle Analyse und eine qualitätsgesicherte Diagnose, Therapie und Pflegeplanung. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) sieht zudem für den Behandlungskomplex chronisch venöser Ulcera cruris (Nr. 02312) eine Fotodokumentation als obligaten Leistungsinhalt vor. Diese Dokumentation ist zu Beginn der Behandlung und danach alle 4 Wochen durchzuführen. Dabei sollten Wunden am besten digital fotografiert werden, da u. a. die Qualität der Aufnahmen sehr gut ist und die Aufbewahrungsfristen eingehalten werden können.
Da die Rechtsprechung darüber hinaus eine lückenlose und aussagekräftige Dokumentation des Krankheits- und Wundheilungsverlaufes durch Arzt und Pflegekraft fordert, ist es sinnvoll, die Fotodokumentation in eine systematische Wunddokumentation einzubinden, die ggf. auch Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen Leistungserbringern bietet. Die Hersteller moderner Wundverbände stellen hierfür zahlreiche Konzepte zur papier- und computergestützen Wunddokumentation zur Verfügung.
Beispiel einer Programmmaske
Kodierung der Diagnosen nach ICD-10
Eine Übersicht der ICD-10-Codes in Verbindung mit Wunden finden Sie auf der Seite ICD-10 Codes in Verbindung mit Wunden.