Zu den vulnerablen Personengruppen, die nicht geimpft werden können, zählen beispielsweise Immunsupprimierte. Laut Verordnung ist vorgesehen, dass diese sich von ihrem Arzt ein Zeugnis über die „Nicht-Impfbarkeit“ ausstellen lassen, um den Anspruch auf die kostenlosen Tests geltend machen zu können. Die Kosten dafür sollen die Patienten selbst tragen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG, dass dies zu Ärger bei den Betroffenen und einer Belastung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führen könne.
Übergangsregelung für Kinder und Jugendliche
Für 12- bis 18-Jährige sieht der Referentenentwurf eine Übergangsregelung für den Testanspruch bis zum 1. Dezember vor. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) weist in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf auf eine bestehende Lücke hin. Für Kinder, die nach diesem Zeitraum ihren 12. Geburtstag feiern, entfällt der Testanspruch, eine Impfung wird aber erst ab diesem Tag überhaupt möglich. Die ABDA empfiehlt daher eine Anpassung der Altersgrenze.
Höhere Test-Vergütung
Der Referentenentwurf der neugefasste Verordnung sieht zudem eine Erhöhung der Vergütung der Tests von 8 Euro auf 10 Euro vor. Diese soll ab 1. November gelten, allerdings tritt die derzeitige Testverordnung nach dem 10. Oktober außer Kraft, sodass ein Zeitraum von drei Wochen nicht von einer Verordnung abgedeckt wird. Die ABDA und KBV empfehlen daher hier eine Neuformulierung, um die Vergütung von 8 Euro bis zum 31. Oktober zu verlängern.
ABDA befürchtet Abbau der Testkapazitäten
In ihrer Stellungnahme begrüßt die ABDA die Änderungen, merkt jedoch an, dass diese einen negativen Einfluss auf die Anzahl der Testangebote haben könnten. Die Vergütungserhöhung sei zwar grundsätzlich geeignet, einen stärkeren Anreiz für ein Testangebot zu setzen. Gleichzeitig würden aber tendenziell sowohl die weiter steigende Anzahl geimpfter Personen als auch die Pflicht zur Selbstzahlung der Testkosten für einen breiteren Personenkreiseine deutliche Verringerung der Nachfrage bewirken. Insgesamt rechnet die ABDA daher mit einem weiteren Abbau der Testkapazitäten. Dies sei vor dem Hintergrund zunehmender Impfdurchbrüche und steigender Inzidenzwerte kritisch zu beurteilen.
Verminderter Dokumentationsaufwand möglich
Es wird zudem in §7 Abs. 5 vorgesehen, dass die KBV die Vorgaben für die Abrechnungsdokumentation vereinfachen kann. Die ABDA begrüßt dies, hatte sie sich doch bereits im Juni kritisch zu dem hohen Dokumentationsaufwand geäußert. Während die Standesvertretung der Apotheker die Entbürokratisierung stark befürwortet, erklärt die KBV, dass eine erneute Anpassung der inzwischen eingespielten Dokumentationsanforderungen nicht erforderlich sei.













