Änderung bei T-Rezepten

Aufgrund des geplanten Inverkehrbringens von Lenalidomid-Generika wird der Umgang mit T-Rezepten angepasst. Künftig sind Apotheken für die Abgabe der Produktinformationen an den Patienten verantwortlich.

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Autor:
Stand:
21.02.2022
Quelle:
  1. BfArM: Pressemitteilung – T-Rezept: BfArM informiert über Änderungen bei der Verschreibung von lenalidomidhaltigen Arzneimitteln (18.02.2022)
  2. BfArM: Aufgaben der Bundesopiumstelle – T-Register
  3. Bundesrat: Beschluss des Bundesrates – Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (11.02.2022)
  4. Bundesrat: Drucksache 857/21 – Verordnung des BMG: Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (29.12.2021)
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