ADKA 2022: Einbindung der elektronischen Patientenakte in die Versorgung

Die elektronische Patientenakte soll den Informationsaustausch zwischen Versicherten, Ärzten und Apothekern erleichtern. Die Implementierung der TI-Anwendung in den Versorgungsalltag bringt jedoch einige Herausforderungen mit sich.

elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll den Informationsaustausch über einen Patienten zwischen Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und sonstigen gesundheitsbezogenen Einrichtungen erleichtern. Ziele sind sowohl eine Zeitersparnis als auch eine erhöhte Patientensicherheit und Qualität der Behandlung. Auf dem 47. ADKA-Jahreskongress 2022 stellten Charly Bunar von der gematik, Berlin und Marcel Weigand von der UPD Patientenberatung Deutschland, Berlin die ePA und damit einhergehende Möglichkeiten für die Nutzer vor.

Einrichtung der ePA

Nach §341 SGB V ist die elektronische Patienten verpflichtend von den Krankenkassen zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung durch den Patienten ist jedoch freiwillig. Um eine elektronische Patienten zu erhalten, muss zunächst eine entsprechende App der Krankenkassen installiert werden. Anschließend folgen Registrierung und Identifikationsprozess. Der Patient kann bei Nutzung der ePA selbst entscheiden, welche Informationen in welchem Umfang an den jeweiligen Empfänger weitergegeben werden. Die ePA sei dabei als „System“ zu betrachten, da es sich nicht nur um ein Produkt handele, ergänzte Bunar.

Geplante Erweiterungen

Im Jahr 2022 wird die „ePA 2.0“ eingeführt, die neben Notfalldatensatz, elektronischem Medikationsplan und Arztbrief sowie einfachen Verwaltungs- und Berechtigungsfunktionen weitere Dokumententypen, Funktionen und Nutzergruppen umfasst. Dazu zählen der Impf- und Mutterpass, das Zahnbonus- sowie Kinderuntersuchungsheft. Auch eine Desktopversion der ePA wird beispielsweise eingeführt.

Datenfreigabe für Forschungszwecke

Im Jahr 2023 sollen erneut Erweiterungen folgen (ePA 2.5), wie die Implementierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, telemedizinisches Monitoring, Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) und Pflegeüberleitungsbogen. Dann soll es auch möglich sein, seine Daten freiwillig für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen.

Aktuelle Nutzungsdaten

Auf dem TI-Dashboard der gematik können die absoluten Zahlen zur Nutzung einzelner TI-Anwendungen seit Produktivstart bis zum Vortag eingesehen werden. Derzeit sind 469.504 elektronische Patientenakten aktiv (Stand: 10.05.2022). Zum Startzeitpunkt im November 2021 waren es 294.344 ePAs. Laut Bunar zeichne sich aktuell ab, dass die Prozesse bezogen auf alle TI-Anwendungen an Geschwindigkeit aufnehmen.

Sektor- und einrichtungsübergreifende Nutzbarkeit

Für die interoperable Nutzung der ePA sind Schnittstellen zwischen den verschiedenen Anwendungen der jeweiligen gesundheitsbezogenen Einrichtungen notwendig. Die nationale Agentur für digitale Medizin, die gematik GmbH, erstellt dazu entsprechende Spezifikationen und ist für die Zulassung von Anwendungen der Telematik Infrastruktur (TI) verantwortlich.

Einrichtungsbezogene Prozesse

Derzeit werde in der ePA abgelegt, was aus ärztlicher Sicht relevant ist, erklärt Bunar. Für die Bestückung der elektronischen Patientenakte sollen die einzelnen Einrichtung daher individuelle interne Regelungen und Abläufe festlegen.

Von Dokumenten zu Daten

Die Bestückung der ePA umfasst aktuell viele unstrukturierte Dokumente wie PDF- und andere Textdateien. Das sei allerdings noch keine Digitalisierung, so Bunar. Hierzu müsse man wegkommen von Texten hin zu Datensätzen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) habe entsprechende syntaktische und semantische Festlegung der ePA bereits erstellt und entsprechende Daten seien konzipiert.  Bei der Fortentwicklung der ePA durch die gematik soll die Datenorientierung daher weiterentwickelt werden, um künftig mit einem durchsuchbaren Datenwurf arbeiten zu können.  „Das wäre vermutlich zeitgemäß“, erklärt der strategische Produktmanager der gematik. Es müssten allerdings noch Abstimmungsgespräche auch in Bezug auf den Datenschutz geführt werden.

Best case: Closed-Loop-System

Marcel Weigand von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) definiert als letztendliches Ziel zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch elektronische Prozesse ein ganzheitliches Closed-Loop-System in der Klinik. Derzeit sei jedoch noch keine optimale Lösung vorhanden. Das liege unter anderem daran, dass derzeit mit ePA, elektronischem Medikationsplan (eMP), Notfalldatensatz und E-Rezept vier separate Anwendungen existieren, die nicht ausreichend miteinander kompatibel sind. So kann der eMP zwar in die ePA kopiert, dort aber nicht bearbeitet werden. Auch zwischen E-Rezept-App und eMP sowie ePA ist kein Abgleich möglich.

Digitalisierungsprozesse in der Entwicklung

Die Gematik versuche die Bedarfe und Anforderungen verschiedener Systeme zu berücksichtigen, erklärte Bunar. Er betonte dabei den versichertenorientierten Charakter der ePA. Es sei jedoch ein konstruktiver Dialog zwischen den Nutzern und Anbietern nötig, um die elektronischen Prozesse bestmöglich anzupassen. Es solle hier eine Umstellung bei der Entwicklung erfolgen, indem verstärkt darauf geachtet werde, bedarfsorientierte Technik für bestehende Prozesse zu entwickeln.

Autor:
Stand:
11.05.2022
Quelle:
  1. „Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Medikationsprozess – Herausforderungen und Chancen“, Charly Bunar, Strategischer Produktmanager, gematik GmbH, Berlin und Marcel Weigand, UPD Patientenberatung Deutschland, Berlin, 47. Wissenschaftlicher ADKA-Jahreskongress vom 05.05.-07.05.2022
  2. Gematik: ePA (zuletzt abgerufen am 10.05.2022)
  3. Gematik: TI-Dashboard (zuletzt abgerufen am 10.05.2022)

 

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