Einigung zur Vergütung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich bezüglich der Vergütung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken geeinigt.

Handschlag

Im Rahmen des Pflegebonusgesetzes hat der Bundestag im Mai 2022 der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken als Regelversorgung zugestimmt. Ein neuer §20c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) regelt die rechtlichen Grundlagen. Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung durch Apotheken als Leistungserbringer sind in §132e des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) festgelegt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat am 11. Oktober den mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhandelten Konditionen zur Vergütung und Abrechnung zugestimmt.

Impfung in Apotheken auf GKV-Kosten

Bislang waren Grippeschutzimpfungen in Apotheken nur im Rahmen von Modellprojekten möglich. Erwachsene können sich nun auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen neben Arztpraxen auch in Apotheken gegen Influenza impfen lassen.

Qualifikation durch ärztliche Schulung

Für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei Personen ab einem Alter von 18 Jahren müssen Apotheker zum Personal der betreffenden öffentlichen Apotheke gehören und ärztlich geschult worden sein. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) ein Mustercurriculum für diese Schulung erarbeitet. Apotheker, die bereits im Rahmen der Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen oder für COVID-19-Impfungen ärztlich geschult wurden, gelten als qualifiziert und müssen keine erneute Schulung nach dem neuen Curriculum absolvieren.

Vergütung

Die Apotheken erhalten für die Durchführung und Dokumentation eine Vergütung von 7,60 Euro. Für Nebenleistungen wie das Verbrauchsmaterial wurde ein Honorar von 2,40 Euro und für die Beschaffung einer Impfdosis von 1 Euro festgelegt.

Angebot pünktlich zur Grippesaison

"Das ist eine sehr gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Rechtzeitig zum Anlaufen der Influenza-Saison bieten die Apotheken den Menschen einen schnellen und wohnortnahen Zugang zur Grippeschutzimpfung. Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband waren nicht einfach, wir sind mit dem Ergebnis trotzdem zufrieden.“, so DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2022. Formal steht die schriftliche Bestätigung des GKV-Spitzenverbandes noch aus.

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