Kostenlose Corona-Schnelltests in Apotheken

Das Bundesgesundheitsministerium will ab März 2021 kostenlose Corona-Antigen-Schnelltests ermöglichen. Dafür soll auch in Apotheken eine Ausweitung der Testzentren erfolgen. Da zur gleichen Zeit mit ersten Markteinführungen von Selbsttest gerechnet wird, ist ein hoher Andrang in den Apotheken zu erwarten.

Antigentest_Probenahme

Hintergrund

In einer Pressekonferenz vom 17. Februar verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass ab 01. März 2021 kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden sollen. Derzeit stünden Schnelltests in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Teststrategie erfolgen kann. Weiterhin betonte Spahn, dass im Vergleich zu den Kosten eines Lockdowns jede Investition ins Testen ebenso wie ins Impfen eine gute Investition sei. Bei der Tagung des Corona-Kabinetts am 22. Februar wurde der Starttermin für die kostenlosen Antigen-Schnelltest nun verschoben, da das Konzept des BMG zu viele Fragen offen lasse. Als Teil einer Gesamtstrategie sollen Details nun beim Bund-Länder-Treffen in der ersten Märzwoche besprochen werden. Der Bundesgesundheitsminister setzt bei seinen Plänen auf eine starke Ausweitung der Testzentren, auch in Apotheken.

Apotheken als Testzentren

Die Durchführung von sogenannten Point-of-Care(PoC)-Antigentests für Selbstzahler ist durch das dritte Bevölkerungsschutzgesetzt, das den Arztvorbehalt für patientennahe Schnelltests von SARS-CoV-2-Infektionen (§ 24 IfSG) aufhebt, in Apotheken bereits seit Dezember 2020 möglich. Zusätzlich kann eine Beauftragung zur Testung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst seit Mitte Januar erfolgen (Erste Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV)). Die Durchführung ist für Apotheken dabei nicht verpflichten und beschränkt sich außerdem auf symptomfreie Patienten.

Positive Rückmeldung trotz deutlichem Mehraufwand

Für Apotheken ist das Angebot zur Testung mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden:

  • Es müssen entsprechende arbeitsschutzrechtliche und Hygienemaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen, wie SARS-CoV-2 eingehalten werden.
  • Das pharmazeutische Personal darf die PoC-Antigentests laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) nur nach Einweisung durch einen Arzt oder eine bereits eingewiesene Fachkraft durchführen.
  • Patienten, die sich auf das Coronavirus testen lassen wollen, sollen räumlich oder zeitlich getrennt von den anderen Kunden bedient werden.
  • Positive Tests müssen innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG) und vom Arzt durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Dies alles erfordert ein hohes Maß an Koordination und Organisation. Es ist allerdings nicht allen Apotheken möglich die Auflagen zu erfüllen. In einer Stellungnahme zur Erweiterung der Nationalen Teststrategie weist die ABDA darauf hin, dass daher die Durchführung der Tests in angemieteten Räumlichkeiten oder provisorisch eingerichteten Zelten rechtlich geregelt werden sollte. Es wird außerdem begrüßt, dass für Apotheken keine Pflicht zur Testung besteht.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärt in einem Interview mit der ARD jedoch auch, dass sie trotz des Aufwands sehr positive Rückmeldungen aus der Kollegenschaft erhalte. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass langfristig in immer mehr Apotheken PoC-Antigentests möglich werden. Die ABDA stellt bereits eine Arbeitshilfe für Antigen-Schnelltests in Apotheken zu Verfügung.

Vergütung soll angeglichen werden

Bisher wird die Durchführung eines PoC-Antigentests durch einen Arzt nach §11 der TestV mit 15 Euro pro Test vergütet, die durch den öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Leistungserbringer, zu denen auch Apotheken zählen, erhalten derzeit 9 Euro pro Test. In ihrer Stellungnahme fordert die ABDA eine Angleichung der Vergütung der verschiedenen Leistungserbringer, da sowohl das jeweilige Qualifikationsniveau als auch die Rahmenbedingungen vergleichbar seien. Die derzeitige Vergütung von 9 Euro sei dabei deutlich zu niedrig.

Das BMG plant die Finanzierung der kostenlosen Antigen-Schnelltests über den Bundeshaushalt. Die ABDA regt daher ein „möglichst schlankes und unbürokratisches“ Abrechnungsverfahren sowie eine Möglichkeit zur Überprüfung der Test-Berechtigung an.

Hoher Andrang in Apotheken zu erwarten

Spahn rechnet gerade in der Anfangszeit der kostenlosen PoC-Antigentests mit einem hohen Andrang in den Testzentren. Hinzu kommt, dass Anfang März erste Zulassungen von Selbsttests zur Anwendung durch Laien erwartet werden. Gerade in Apotheken dürfte es daher zu einem ähnlichen Ansturm kommen, wie es zu Beginn der Verteilung der kostenlosen FFP2-Masken der Fall war, allerdings mit erhöhtem Infektionsrisiko. Daher gibt die ABDA-Präsidentin zu bedenken, dass gerade „diejenigen, die dann bei diesen Tests ganz vorne an der Front stehen, (…) auch entsprechend eine andere Priorisierung [bei der Impfstrategie] erfahren [müssen].“ In der Stellungnahme zur Erweiterung der TestV regt die ABDA daher eine neue Einstufung vergleichbar mit anderen Heilberufen mit direktem Patientenkontakt an.

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