
Seit dem 11. Februar besteht ein offizieller Versorgungsmangel tamoxifenhaltiger Arzneimittel nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung der Arzneimittel angeordnet. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informierte in einem separaten Schreiben über weitere Möglichkeiten zur Sicherung der Patientenversorgung. Darin heißt es unter anderem, dass Belieferung und Abgabe tamoxifenhaltiger Arzneimittel nur in der für den akuten Behandlungsfall nötigen Mengen erfolgen sollen und die Verordnung auf die kleinste Packungsgrößen begrenzt werden soll.
Erneuter Appell zur Verordnung kleinster Packungsgrößen
Das BfArM habe zunehmend Hinweise erhalten, dass weiterhin vorzugsweise die Packungsgröße N3 verordnet und, beispielsweise in Form von fünf Packungen mit je 20 Tabletten, abgegeben wird. Dieses Vorgehen widerspricht dem Beschluss des Beirates für Liefer- und Versorgungsengpässe vom 9. Februar 2022. Daher appelliert das BfArM erneut an Ärzte und Apotheker nur die kleinsten Packungsgrößen zu verordnen und abzugeben.
Keine Retaxation zu befürchten
Die Behörde weist außerdem nochmals darauf hin, dass der GKV-Spitzenverband den Mitgliedskassen empfohlen hat, die kleineren Packungsgrößen oder Präparate mit einer geringeren Stärke (z. B. 10 mg Wirkstoff pro Tablette) den Apotheken in der Zeit des Versorgungsengpasses ohne Retaxationen zu erstatten. Zudem sollen diese ärztlichen Verschreibungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen miteinbezogen werden.
Sicherung der Versorgung bei Umsetzung der Maßnahmen
Das BfArM bittet um Informationen zu entsprechenden Problemsituationen. Mithilfe der importierten Tamoxifen-Arzneimittel könne die Versorgung aller Patienten sichergestellt werden. Dazu müssten allerdings auch die konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe von kleinen Packungsgrößen (30 Tabletten) anstatt der üblichen 100 Tabletten erfolgen.
Weitere Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen finden Sie hier.