Arzneimittel-Richtlinie Anlage VI Off-Label-Use

Die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinien informiert über die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten.

Off-Label-Use

Diese Anwendung bezeichnet man auch als Off-Label-Use. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt  die eingerichteten Expertengruppen mit der Bewertung des Wissensstandes zum Off-Label-Use einzelner Wirkstoffe beziehungsweise Arzneimittel. Diese Erkenntnisse werden dann in der Anlage VI veröffentlicht.

Die Anlage VI ist unterteilt in 2 große Bereiche:

  • Arzneimittel, die unter Beachtung der dazu gegebenen Hinweise in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use) verordnungsfähig sind
  • Wirkstoffe, die in zulassungsüberschreitenden Anwendungsgebieten (Off-Label-Use) nicht verordnungsfähig sind

PDF öffnenAMRL Anlage VI Off Label Use Mai 2025

Autor:
Stand:
02.06.2025
Quelle:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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