
Diese Anwendung bezeichnet man auch als Off-Label-Use. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt die eingerichteten Expertengruppen mit der Bewertung des Wissensstandes zum Off-Label-Use einzelner Wirkstoffe beziehungsweise Arzneimittel. Diese Erkenntnisse werden dann in der Anlage VI veröffentlicht.
Die Anlage VI ist unterteilt in 2 große Bereiche:
- Arzneimittel, die unter Beachtung der dazu gegebenen Hinweise in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use) verordnungsfähig sind
- Wirkstoffe, die in zulassungsüberschreitenden Anwendungsgebieten (Off-Label-Use) nicht verordnungsfähig sind