
Betroffenes Arzneimittel: Macrogol-ratiopharm flüssig Orange®
Hersteller: ratiopharm GmbH
Eine Verordnung zu Lasten der GKV ist in folgenden Fällen möglich: Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.
Befristung der Verordnungsfähigkeit: 11. Juli 2021