Macrogol-ratiopharm flüssig Orange® Aufnahme in Anlage V, AM-RL

Macrogol-ratiopharm flüssig Orange® wurde mit Beschluss vom 16. März 2017 in der Anlage V der AMRL aufgenommen.

Anordnung

Betroffenes Arzneimittel: Macrogol-ratiopharm flüssig Orange®

Hersteller: ratiopharm GmbH

Eine Verordnung zu Lasten der GKV ist in folgenden Fällen möglich: Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.

Befristung der Verordnungsfähigkeit: 11. Juli 2021

Autor:
Stand:
02.05.2017
Quelle:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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