Seit 2004 sind nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel nach dem fünften Sozialgesetzbuch (§34 SGB V) von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Die FDP hatte als einzige Fraktion diesem Beschluss nicht zugestimmt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt seither eine Liste mit 44 Ausnahmen, die vor allem Kinder und Jugendliche sowie die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen betreffen, wenn das Arzneimittel zum Therapiestandard zählt.
In einem Antrag zur „Verbesserung der Gesundheitsversorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“, der von Abgeordneten der FDP in den Bundestag eingebracht wurde, wird nun ein erweiterter Handlungsspielraum des G-BA bei der Aufnahme nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel in den Leistungskatalog der GKV gefordert. Die Bundesregierung soll bis zum 31. Mai 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Erweiterung der Erstattung von OTC-Präparaten
Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel könnten ebenso wie verschreibungspflichtige Arzneimittel einen wichtigen Beitrag zur Therapie von Erkrankungen leisten, heißt es in dem Antrag. Insbesondere bei chronischen Erkrankungen sei der Einsatz sogenannter OTC (over the counter) -Arzneimittel in verschiedenen Fällen sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich sinnvoll.
- Zum einen würden Personen mit niedrigem Einkommen entlastet werden, die bei der Verschreibung von OTC-Präparaten auf diese verzichten könnten, weil sie die Kosten selbst tragen müssen.
- Zum anderen seien die verschreibungspflichtigen Präparate oft teurer, sodass ein Ausweichen auf die nicht-verschreibungspflichtigen Präparate auch die GKV finanziell entlasten würde.
Eine vollständige Aufnahme der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel in den Leistungskatalog der GKV hält allerdings auch die FDP sowohl aus medizinischer als auch wirtschaftlicher Sicht nicht für sinnvoll. Zur Aufnahme in die Erstattungsfähigkeit müsste vom G-BA für jedes Präparat eine Nutzenbewertung durchgeführt werden, was zum einen kostenintensiv und zum anderen sehr zeitaufwändig wäre. Es wird daher betont, dass insbesondere bei chronischen Erkrankungen auf Verschreibungen durch den Vertragsarzt eine Erweiterung des Leistungskatalogs zur verbesserten Versorgung der Patienten sinnvoll sei.
Erweiterung der Altersgrenzen bei Jugendlichen
Die FDP fordert weiterhin eine Erweiterung der Altersgrenzen bei der Erstattungsfähigkeit von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei Kindern und Jugendlichen. Laut Antrag soll die Altersgrenze von dem derzeit vollendeten 12. Lebensjahr auf das vollendete 18. Lebensjahr erweitert werden. Bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen soll eine Erweiterung vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendeten 24. Lebensjahr erfolgen. Begründet wird dies mit der Entlastung der Familien sowie der Vermeidung von Folgeerkrankungen im Erwachsenenalter, was langfristig auch die GKV entlaste.
Neubewertung der Lifestyle-Arzneimittel
Unter den sogenannten Lifestyle-Arzneimitteln werden insbesondere Medikamente zur Regulierung des Körpergewichts, zur Rauchentwöhnung, zur Verbesserung des Haarwuchses sowie zur Behandlung der erektilen Dysfunktion gefasst. Im Antrag der FDP wird eine Neubewertung dieser Arzneimittel im Hinblick auf ihren Nutzen in der Prävention von Erkrankungen gefordert. Beispielsweise könnten Mittel zur Behandlung einer Adipositas Spätfolgen wie Diabetes mellitus Typ 2 oder Herzkreislauf- und Gelenkerkrankungen verhindern.
Finanzierung von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung
Konkret wird eine Finanzierung von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung gefordert, da hierdurch erhebliche Gesundheitsrisiken vermindert und damit eine verbesserte Lebensqualität der Patienten geschaffen würden. Langfristig führe dies zur Entlastung der Krankenkassen, da beispielsweise durch Rauchen verursachte Krebserkrankungen teure Folgekosten verursachten. Die Erstattungsfähigkeit soll dabei allerdings an eine Entwöhnungstherapie unter ärztlicher Aufsicht geknüpft werden.













