BTM Bestandsdokumentation

Der Bestand an Betäubungsmitteln unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen und bedarf einer gesetzlich festgelegten Dokumentation.

Taschenrechner

Dokumentation des BtM-Bestandes

Der Bestand an Betäubungsmitteln für den Praxisbedarf und den Stationsbedarf muss in einer Kartei bzw. Betäubungsmittelbüchern (in Krankenhäusern) dokumentiert werden:

  • Diese sind zu beziehen beim Bundesanzeiger Verlags GmbH · Postfach 100534 · 50445 Köln
  • Die Karteien bzw. Betäubungsmittelbücher können vom Praxis- bzw. Stationspersonalgeführt werden.
  • Am Ende jedes Kalendermonats muss der Arzt den Bestand prüfen. Bestandsveränderungen werden mit Namenszeichen und Prüfdatum dokumentiert. Sollte die Nachweisführung mittels EDV erfolgen, ist die Prüfung anhand zum Monatsende angefertigter Ausdrucke durchzuführen.
  • Die Karteikarten, Betäubungsmittelbücher bzw. EDV-Ausdrucke sind 3 Jahre lang nach der letzten Eintragung aufzubewahren.
  • Eine Kontrolle kann durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das jeweilige Regierungspräsidium erfolgen.
Autor:
Stand:
06.04.2016
Quelle:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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