
Wie lange sind die BtM-Verschreibungen gültig?
Nicht mehr belieferungsfähig sind grünlich eingefärbte BtM-Verschreibungen im Hochformat DIN A 6. Dagegen besitzen BtM-Rezepte im Querformat, auf denen noch keine Patientendaten oder Verordnungen eingetragen sind, keine eingeschränkte Gültigkeitsdauer. Ein ausgefülltes BtM-Rezept darf nur bis zum 8. Tag (inkl. Verschreibungsdatum) durch eine Apotheke beliefert werden (die Frist darf nur bei ggf. erforderlicher Einfuhr eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels überschritten werden). Abgabedatum, Namenszeichen des Apothekers sind vom Abgebenden auf Teil I der Verschreibung dauerhaft zu vermerken.
Dürfen „ausländische BtM-Rezepte“ (aus EU-Staaten oder Drittländer) durch deutsche Apotheken beliefert werden?
Nein, weil nur deutsche BtM-Verschreibungen von deutschen Apotheken beliefert werden dürfen.
Wie lange sind die BtM-Verschreibungen gültig?
Nicht mehr belieferungsfähig sind grünlich eingefärbte BtM-Verschreibungen im Hochformat DIN A 6. Dagegen besitzen BtM-Rezepte im Querformat, auf denen noch keine Patientendaten oder Verordnungen eingetragen sind, keine eingeschränkte Gültigkeitsdauer. Ein ausgefülltes BtM-Rezept darf nur bis zum 8. Tag (inkl. Verschreibungsdatum) durch eine Apotheke beliefert werden (die Frist darf nur bei ggf. erforderlicher Einfuhr eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels überschritten werden).
Können Angaben auf einem BtM-Rezept durch den Apotheker korrigiert werden?
Angaben zum Ausstellungsdatum können grundsätzlich nicht verändert werden. Bei Verschreibungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder den Vorschriften (vgl. 9 Abs.1 BtMVV) nicht vollständig entsprechen, ist der Apotheker berechtigt, nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt, Änderungen vorzunehmen. Änderungen und Ergänzungen sind durch den Abgebenden auf den beiden ihm vorliegenden Teilen und durch den Verschreibenden auf dem ihm vorliegenden Teil des BtM-Rezeptes entsprechend zu vermerken.