Bürgertests: KVen drohen mit Abrechnungsstopp

Die neuen Anspruchsvoraussetzungen bei Bürgertests bringen einen erhöhten Prüfungsaufwand mit sich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben angekündigt, die Abrechnungen und Auszahlungen der Bürgertestungen nicht mehr durchzuführen, da die Richtigkeit der neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht überprüfbar sei.

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Am 30. Juni trat die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft. Diese begrenzt den Anspruch für Bürgertestungen auf bestimmte Personengruppen. Zudem wird für einen Teil der Betroffenen eine Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro fällig.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte bereits in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf, dass die Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Bürgertests einen enormen Mehraufwand bedeuten würden und die Berechtigung im Nachhinein nicht von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) überprüfbar sei. In einem Brandbrief an den Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklären die Vorstände der KBV und KVen nun, „dass die KVen nach sehr sorgfältiger Prüfung der neuen TestV vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik Bürgertestungen zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können.“

Unmögliche Kontrolle von Betrugsversuchen

Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die Abrechnungsprüfung durch die KVen Betrugsfälle nicht verhindern könne. Die Prüfung der zehn neuen Fallgruppen zur Anspruchsberechtigung sei den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich. Zudem gingen die sehr kleinteiligen und detaillierten Anspruchsvoraussetzungen völlig an der Realität des Testgeschehens vorbei. Die KBV kritisiert, dass Regelungen, die nicht nachprüfbar seien und deren Einhaltung dementsprechend nicht kontrolliert werden könnten, Betrug und normwidriges Verhalten begünstigten.

Falschabrechnungen durch Teststellen

In dem Schreiben heißt es weiter, dass man aufgrund der Erfahrung in der Vergangenheit nicht darauf vertrauen könne, dass alle Teststellen die Leistungen korrekt erbringen würden. Hinzu käme, dass man auch nicht sicher sein könne, dass die Teststellen alle Personen ausreichend über die neuen Anspruchsvoraussetzungen aufklärten und tatsächlich alle Nachweise und Selbsterklärungen prüften.

Keine Abrechnung und Auszahlung ab 30. Juni

Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten es aufgrund der aufgeführten Aspekte nicht verantworten „Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“. Aus diesem Grund seien sie außer Stande, ab dem 30. Juni 2022 erbrachte Bürgertestungen nach § 4a TestV abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen.

Gassen fordert Abschaffung der Bürgertests

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV forderte gegenüber der BILD-Zeitung sogar die Abschaffung der Bürgertests. Es sei eine „völlig sinnfreie Veranstaltung, anlasslos gesunde Menschen mit fragwürdiger Qualität zu testen“. PCR-Tests bei Patienten mit Symptomen hält er hingegen für wichtig, um Corona-Infektionen eindeutig nachweisen zu können.

Alle Teststellen betroffen

Die KBV empfiehlt Arztpraxen daher, genau zu prüfen, ob sie weiterhin Bürgertestungen anbieten wollen. Dazu verpflichtet sind die Praxen nicht. Doch nicht nur die Arztpraxen sind von der Ankündigung der KVen betroffen. Auch weitere Leistungserbringer wie Apotheken rechnen die Testungen über die Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

Gespräche zwischen Lauterbach und KBV laufen bereits

Auf seinem Twitter-Account verkündete Lauterbach indessen: „Mit der KBV und Herrn Gassen sind wir schon in konstruktiven Gesprächen zur Abrechnung der Bürgertests. Die Tests werden bleiben und ab heute korrekt abgerechnet. Die sind nicht sinnfrei sondern helfen, dass Infizierte andere nicht anstecken.“

Autor:
Stand:
01.07.2022
Quelle:
  1. KBV: Pressemeldung – Brandbrief an Lauterbach: Neue Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertestungen nicht überprüfbar (30.06.2022)
  2. Twitter: Prof. Karl Lauterbach. Tweet vom 01.07.2022
  3. BILD: Kassenärzte wollen Abrechnung stoppen (01.07.2022)
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