Aussetzung der Testpflicht für Geimpfte & Genesene

In einem Beschluss fordert die Gesundheitsministerkonferenz die Aufhebung der täglichen Testpflicht für Geimpfte und Genesene in Gesundheitseinrichtungen. Eine zweimal wöchentliche Testung sei für immunisiertes Personal ausreichend.

Konferenz

Am 24. November 2021 traten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft. Seitdem gilt die 3G- Regel (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Nahverkehr. Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen, wie Alten- und Pflegeheime, dürfen laut §28b IfSG Abs. 2 nur mit einem tagesaktuellen Antigentest auf das Coronavirus betreten werden. Dies gilt unabhängig vom Immunstatus eines Arbeitgebers, Beschäftigten oder Besuchers.

KBV kritisiert tägliche Testpflicht

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte die kurzfristige und aufwendige Einführung dieser Testpflicht kritisiert. Sie würde nicht nur die auf Hochtouren laufende Impfkampagne, sondern auch die Regelversorgung der Patienten erheblich beeinträchtigen. Das könne niemand wollen, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Einer Umsetzung stünden zudem vermehrte Lieferengpässe bei Antigentests im Wege. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat bereits eine Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag gegen den §28b IfSG eingereicht.

Unterstützung durch GMK

In einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 25. November stimmen die Beteiligten der KBV zu. Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führe zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche, heißt es dort. Zudem seien Test- und Laborkapazitäten begrenzt und die GMK bezweifele, dass die verfügbaren Testkapazitäten vor Einführung der neuen Regelungen überprüft wurden. Eine Gleichstellung immunisierter und nicht immunisierter Personen bei der Testpflicht könne die Motivation zur Impfung mindern, so die GMK weiter.

Abweichungen vom Änderungsantrag

Geimpfte und Genesene haben die Möglichkeit den täglichen Test in Eigenanwendung ohne Überwachung durchzuführen. Alternativ ist auch zweimal wöchentlich ein PCR-Test erlaubt. Laut GMK war im Änderungsantrag zum IfSG das abweichende Testintervall nicht auf PCR-Testverfahren begrenzt. Dies entspräche auch ihren bisherigen Forderungen.

Aussetzen der Testpflicht

Zwar sei eine Testpflicht für geimpfte und genesene Beschäftigte angemessen, eine generelle tägliche Testpflicht jedoch nicht. Daher fordert die GMK eine Klarstellung des §28b Abs. 2 IfSG, in der deutlich wird, dass für Geimpfte und Genesene der betroffenen Einrichtungen ein zweimal wöchentlicher Antigentest zur Eigenanwendung ausreiche. Bis zur Korrektur der gesetzlichen Regelung sollen die Testpflicht für immunisierte Personen sowie entsprechende Dokumentations- und Berichtspflichten ausgesetzt werden.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen erklärte, die schnelle Änderung der Hals über Kopf eingeführte Testregelung sei der einzig richtige Weg. Mehrere Bundesländer haben die Umsetzung der Regelung bereits gestoppt.

Kostenübernahme gefordert

Zudem soll die Bundesregierung laut GMK-Beschluss die Coronavirus-Testverordnung anpassen, um eine vollständige Refinanzierung der Testpflichten für Gesundheitsberufe zu ermöglichen. Dies hatte auch die KBV gefordert. Derzeit werden in Praxen pro Person zehn Antigen-Tests im Monat und PCR-Tests gar nicht übernommen.

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